Düsseldorf. Bis voraussichtlich Ende Januar ausschließlich digitaler Unterricht an Schulen. Bis Klasse 6 gibt es Betreuungsangebote - aber nicht von Lehrern.

  • Der Schulunterricht findet für alle Schulformen nur digital statt.
  • Die Maßnahmen gelten vorerst bis Ende Januar.
  • Klassenarbeiten sollen bis auf zwingend notwendige bis Ende Januar nicht geschrieben werden.
  • Für die Klassen 1 bis 6 gibt es eine Notbetreuung in den Schulen.

Der harte Lockdown im gesamten Januar trifft nun erneut Kita- und Schulkinder und ihre Eltern in NRW. Kinder werden in den Kindertagesstätten im Januar kürzer betreut als sonst - möglichst sollen sie zu Hause bleiben. Die 2,5 Millionen Schüler im Land sollen komplett zu Hause unterrichtet werden - bis zur Klasse sechs gibt es aber eine Notbetreuung. Diese Maßnahmen gelten zunächst bis Ende Januar, kündigten Familienminister Joachim Stamp und Schulministerin Yvonne Gebauer am Mittwoch nach einer Sitzung des Landeskabinetts an.

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Alle Schüler in NRW gehen nach den Weihnachtsferien am kommendem Montag in den Distanzunterricht. Das kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer am Mittwoch nach einer Sondersitzung des Kabinetts an. Der Präsenzunterricht in den Klassenräumen wird wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. Januar ausgesetzt. Das gelte auch für Abschlussklassen. Die Schüler bekommen größtenteils per Mail oder Lernplattform Aufgaben, die sie zuhause lösen sollen.

Gebauer: Kein Präsenzunterricht ist für Kinder "ganz, ganz schlimm"

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hat die komplette Umstellung der Schulen auf den Distanzunterricht von Montag an verteidigt. „Ich weiß, dass das für die Jugendlichen und Kinder ganz, ganz schlimm ist und auch für die Eltern, die jetzt wieder vor großen Herausforderungen stehen“, sagte sie am Donnerstag im WDR5-„Morgenecho“. „Aber die aktuelle Situation mit den unsicheren Daten und dem mutierten Virus ließ uns keine andere Entscheidung übrig.“

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Schulen bieten Notbetreuung für Kinder der Klassen 1 bis 6 an

Sollte die Umstellung auf den Distanzunterricht an einer Schule mehr Vorbereitungszeit erfordern, könne der Unterricht dort auch erst am 13. Januar wieder beginnen. Alle Schulen bieten nach Angaben Gebauers ab Montag eine Notbetreuung für Schüler der Klassen 1 bis 6 an, wenn diese beim Distanzunterricht nicht zu Hause betreut werden können oder aber eine Kindeswohlgefährdung vorliege. Während der Betreuung in den Schulen findet aber kein regulärer Unterricht statt.

Die Notbetreuung solle laut Gebauer nicht von Lehrerinnen und Lehrern geleistet werden, stellte Gebauer klar: „Wir brauchen ja das Lehrpersonal für den Distanzunterricht.“ Eingesetzt werden sollten stattdessen „zum Beispiel sozialpädagogische Fachkräfte, die an den Schulen tätig sind, aber auch Sozialarbeiter oder darüber hinaus dort tätiges Personal“.

Eltern sollten die Kinder aber nach Möglichkeit zu Hause lassen. Wer dort ein Betreuungsproblem bekomme, könne die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten zusätzlichen Kinderkrankentage nutzen. „Da appelliere ich nochmal an die Arbeitgeber, den Eltern diese Tage auch zu gewähren“, sagte Gebauer.

Appell an Eltern: Kinder möglichst zuhause lassen!

Vor den Weihnachtsferien hatten Eltern noch selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind in der Klasse unterrichten oder zuhause lernen lassen. Gebauer appellierte an alle Eltern, ihre Kinder möglichst nicht in die Notbetreuung zu schicken.

Wer auf die Notbetreuung in Schule oder Kita angewiesen ist, soll nach Aussage von Stamp und Gebauer jedoch keinen Nachweis über den Betreuungsbedarf erbringen müssen. Die Landesregierung forderte die Eltern auf, von den jetzt beschlossenen zusätzlichen Kinderkrankentagen Gebrauch zu machen, um Betreuungsprobleme zuhause zu meistern und entschuldigt beim Arbeitgeber zu fehlen.

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Mit der einheitlichen Umstellung auf Distanzunterricht will die Ministerin eine Doppelbelastung von Lehrkräften durch gleichzeitigen Präsenz- und Distanzunterricht vermeiden. Klassenarbeiten, sollen bis auf dringende prüfungsrelevante, bis Ende Januar nicht geschrieben werden.

NRW-Schulministerin empfiehlt Verzicht auf freie Karnevalstage

Angesichts des eingeschränkten Schulunterrichts in den kommenden Wochen hat die Ministerin den Schulen auch empfohlen, auf die Karnevalsferien zu verzichten. Viele Schulen nutzten die vier beweglichen Ferientage in der Regel dafür, den Kindern in den Karnevalstagen um Rosenmontag frei zu geben, so Gebauer. Da Karneval wegen der Pandemie dieses Jahr ausfalle, könnten die Tage dafür genutzt werden, Unterrichtsinhalte nachzuarbeiten. Allgemein wolle das Ministerium aber nicht an Ferientagen rütteln.

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Für die beiden FDP-Minister bedeutet die Entscheidung für landesweiten Distanzunterricht eine Kehrtwende. Sie hatten bisher weitgehend am Präsenzunterricht festgehalten. Gebauer hatte kurz vor Weihnachten noch einen Drei-Stufen-Plan für das Land vorgelegt, der als drittes Szenario einen landesweit eingeschränkten Schulbetrieb vorsah und den Präsenzunterricht zumindest für die Klassen 1 bis 7 sicherstellen sollte. Gebauer hatte aber auch angedeutet, dass es je nach Infektionslage eine weitere „Eskalationsstufe“ gebe.

Mutiertes Corona-Virus verschlimmert die Infektionslage

Die Landesregierung hatte den Eltern seit Monaten trotz hoher Infektionszahlen eine Bildungs- und Betreuungsgarantie gegeben. Stamp hatte mehrfach betont, eine landesweite Schul- und Kitaschließung werde es mit ihm um keinen Preis geben. Für den Bildungsteil müsse er seine Garantie „ein Stück weit“ relativieren, bekannte der Vize-Ministerpräsident am Mittwoch.

Das Land sei mit einer neuen Situation in der Corona-Infektionslage konfrontiert, sagte Stamp. Auch die Wissenschaft wisse noch nicht, welch ein „Brandbeschleuniger“ das in England aufgetauchte mutierte Virus sein könne. „Wir haben kein Drehbuch, was die Pandemie angeht“, sagte Stamp, der auch Familienminister ist. „Es gibt immer wieder Einschläge, mit denen wir nicht gerechnet haben“.

SPD im Landtag fordert Verzicht auf Halbjahreszeugnisse und Sitzenbleiben

Für die rund 2,5 Millionen Schüler war bereits Mitte Dezember die Präsenzpflicht im Klassenraum wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt worden. Bei Schülern der unteren Jahrgänge bis Stufe sieben hatten die Eltern die Wahl, ob ihre Kinder in der Schule oder von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen sollten. Für ältere Schüler war das Lernen bereits vollständig auf Distanz umgestellt worden.

Die SPD-Landtagsopposition forderte angesichts des fortgesetzten Lockdowns den Verzicht auf Halbjahreszeugnisse für die Sekundarstufe 1 und auf Nicht-Versetzungen. „Es ist kein normales Schuljahr, also sollte man auch nicht so tun“, sagte Vize-Fraktionschef Jochen Ott am Mittwoch. Gebauer sei mit ihrem Konzept „Präsenzunterricht ohne Plan B“ gescheitert.

Während die Lehrerverbände die drastischen Maßnahmen mehrheitlich als unausweichlichen Schritt lobten, kam aus dem Mittelstand Kritik. NRW-Handwerkspräsident Andreas Ehlert warnte davor, dass Personalausfälle „vor allem kleinere Betriebe schnell lahmlegen können“. Er warf der Landesregierung Versäumnisse bei der Suche nach kreativen Hygienekonzepten vor: „Warum verlegen wir Schulklassen nicht zum Beispiel in große leere Kinosäle? Warum tun wir nicht mehr gegen Infektionsrisiken im ÖPNV und bei der Schülerbeförderung?“, fragte Ehlert. (mawo/tobi/dpa/afp)

Die Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern im Überblick:

  • VERLÄNGERUNG BESTEHENDER MAßNAHMEN: Die bereits bis 10. Januar geltenden Beschränkungen etwa für Handel und Gastronomie werden um drei Wochen bis 31. Januar verlängert. Das heißt, Friseure bleiben ebenso geschlossen wie Baumärkte und Theater. Lebensnotwendige und alltägliche Dinge können weiter eingekauft werden.
  • VERSCHÄRFTE KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Private Treffen sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einem weiteren nicht im Haushalt lebenden Menschen erlaubt. Dass sich zwei befreundete Ehepaare treffen oder eine erwachsene Tochter mit ihrem Mann die alleine lebenden Eltern aufsucht, ist somit nicht mehr zulässig.
  • SPERRKREIS FÜR CORONA-HOTSPOTS: Menschen aus Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern dürfen sich nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort bewegen. Ausnahmen gibt es nur bei triftigen Gründen - touristische Tagesausflüge zählen nicht dazu. Aktuell wären über 70 Landkreise in Deutschland von diesen Beschränkungen betroffen.
  • KITAS und SCHULEN: Auch die Schließungen von Kitas und Schulen sollen bis zum 31. Januar gelten, neue Maßnahmen wurden nicht vereinbart. Grundlage für die Verlängerung ist der Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember. Da hatten Bund und Länder beschlossen, dass Kinder „wann immer möglich zu Hause betreut werden“ sollen. Es soll eine Notfallbetreuung, Distanzunterricht und Möglichkeiten für bezahlten Urlaub der Eltern geben. Die Regelungen sollen auch für Kindergärten gelten.
  • KINDERKRANKENGELD: Das bestehende Kinderkrankengeld soll 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil oder 20 Tage bei Alleinerziehenden gewährt werden. Dies soll auch für die Betreuung von Kindern greifen, etwa weil die Schule oder der Kindergarten geschlossen sind.
  • ARBEITSWELT: Betriebskantinen sollen geschlossen bleiben, „wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen“. Zudem werden die Arbeitgeber „dringend gebeten“, großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen.
  • ALTEN- UND PFLEGEHEIME: Heime bekommen Unterstützung bei der Organisation von Schnelltests für Personal und Besucher. Die Tests sind bereits seit Dezember Pflicht, aber viele Heime scheinen damit wegen Personalmangels überfordert zu sein.