Berlin. Bund und Länder verschärfen die Regeln für private Treffen. Ab jetzt gilt ein Haushalt plus eine Person. Unter 14-Jährige zählen mit.
- Auch für Kinder gibt es neue Corona-Regeln zu beachten
- Zu den neuen Regeln zählen auch noch schärfere Kontaktbeschränkungen als bisher
- Dabei gilt zu beachten: Diese Beschränkungen gelten nun auch für Kinder unter 14 Jahren
- Doch viele Bundesländer planen jetzt Ausnahmen für Kinder
Für Kinder und Teenager gelten neue Regeln. Waren unter 14-Jährige bisher von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen, so gilt das seit dem Beschluss von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am 5. Januar nicht mehr. Gemeinsam haben sie sich auf eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen verständigt.
Der Lockdown dauert nun zunächst bis Ende Januar. Die von Bund und Ländern beschlossenen schärferen Bestimmungen gelten ab dem 11. Januar. Und unter 14-Jährige sind jetzt nicht mehr nur bei der Zählung der Kontakte Anhängsel ihrer Eltern, sondern zählen als volle Person. Das gilt auch für Säuglinge und Kleinkinder.
Kontaktbeschränkungen für Kinder – viele Länder machen Ausnahmen
Der Berliner Senat hat sich laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur wiederum auf eine Ausnahme von dieser Regel geeinigt. In der Hauptstadt sollen Kinder von alleinerziehenden Personen bei Treffen nicht mitgezählt werden.
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Auch andere Landesregierungen wollen in diesem Punkt von dem Beschluss mit dem Bund abweichen. So kündigte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) an, dass Kinder bis einschließlich sechs Jahren von der Verschärfung der Kontaktbeschränkungen ausgenommen sein sollen.
Ausnahme von strengen Corona-Regeln für Kinderbetreuung
Die neuen strengen Kontaktbeschränkungen werden auch im Bundesland Bremen nicht für Kinder gelten. „Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit“, sagte der Sprecher des Bremer Senats, Christian Dohle, am Freitag. In Brandenburg werden weiterhin Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt, wenn es um die Anzahl der Kontaktpersonen geht.
Bayern und Baden-Württemberg wollen zudem Betreuungsgemeinschaften mit einer anderen Familie erlauben. In Mecklenburg-Vorpommern kann es bei den Kontaktbeschränkungen für Kinder bis zwölf Jahre Ausnahmen geben. Dies gilt, wenn es für die Betreuung notwendig ist. Schleswig-Holstein macht für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen eine Ausnahme, Niedersachsen bei Menschen mit Behinderung und Kindern von getrennt lebenden Eltern.
Corona-Maßnahmen: Ein Haushalt plus eine Person - was bedeutet das?
Seit dem letzten Beschluss vom 16. Dezember galt folgendes: „Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.“
Das bedeutete, ein Treffen mit fünf Erwachsenen aus zwei Haushalten waren bisher erlaubt, die Kinder zählten dabei nicht mit. Diese Ausnahmen gelten jetzt nicht mehr.
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Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder baten am Dienstag alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.
In der Beschlussvorlage vom 5. Januar heißt es dazu: “In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.” Ab jetzt gilt nur noch Plus 1, mehr nicht.
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Kontaktbeschränkungen: Wie darf man sich im Alltag treffen?
- Konkret bedeutet das, dass sich eine Mutter und ihr Kind zwar auf dem Spielplatz mit dem Freund des Sohnes treffen dürfen, aber die dazugehörige Mutter darf nicht dabei sein.
- Auch darf das Ehepaar die Schwiegereltern nicht mehr besuchen, es sei denn der Schwiegervater oder die Schwiegermutter lebt allein.
- Auch Treffen von mehreren Kindern dürfen in den nächsten Wochen nicht stattfinden.
Ausgenommen von der privaten Kontaktbeschränkung für unter 14-Jährige sind natürlich Zusammenkünfte in der Notbetreuung von Kita und Schule. In dem Papier von Bund und Ländern vom 5. Januar heißt es dazu: Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen habe höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern.
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“Geschlossene Schulen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen.” Zwar sollen Kinder und Jugendliche möglichst zu Hause bleiben, lernen und betreut werden, aber Ausnahmen sind dort möglich, wo Schulen und Kitas noch einen Notbetrieb anbieten.
Am 25. Januar wollen Bund und Länder erneut zusammenkommen und die Regelungen für die Zeit ab 1. Februar beschließen. (diz)
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