Düsseldorf. Überdachte Supermarkt-Parkplätze mit Photovoltaikanlagen, die Strom für Elektroautos erzeugen. NRW will das künftig zur Pflicht machen.
In Zukunft soll jeder Parkplatz mit mehr als 25 Stellplätzen, der in NRW neu gebaut wird, mit einer
Photovoltaikanlage
ausgestattet werden, die zusätzlich Schatten spenden und Wasser bei Starkregen schneller abfließen lässt. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) stellte diese Pläne, die in die neue Landesbauordnung einfließen sollen, am Mittwoch vor. Dies würde künftig die meist trist gestalteten Supermarkt- und Firmen-Parkplätze stark verändern.
„Wir unternehmen damit etwas gegen die Parkplatz-Betonwüsten“, sagte Scharrenbach. Diese versiegelten Flächen würden sich nämlich bei starkem Sonnenschein extrem aufheizen, und bei Starkregen könne das Wasser kaum abfließen.
Strom direkt für den parkenden Kunden
Diese Probleme könnten mit Solaranlagen auf schräg stehenden Parkplatzdächern gelöst werden. Denkbar, so Scharrenbach, sei auch eine Kombination aus Photovoltaikanlage und Ladestationen für Elektroautos. Dann käme der Strom für die Fahrzeuge sozusagen direkt vom Dach.
Von den neuen Parkplätzen würde die Allgemeinheit ebenso profitieren, wie der Eigentümer, der mit dem erzeugten Strom wirtschaften könne.
Das Land ließ sich bei diesen Überlegungen von überdachten Supermarkt-Parkplätzen in Südeuropa inspirieren, die Schatten spenden. Die Pläne gehen aber nicht so weit, bestehende Parkplätze mit Solaranlagen auszustatten.
Die neue Landesbauordnung
soll möglichst bis zum 1. Juli 2021 in Kraft treten und dreht sich noch um weitere Themen. Sie zielt zum Beispiel auf die umstrittenen „Geröllgärten“ vor Wohnhäusern. Vorgesehen sind auch Erleichterungen beim Ausbau von Dächern für neue Wohnungen, beim Ausbau des schnellen Mobilfunknetzes 5G und bei der nachträglichen Dämmung von Außenwänden und Dächern.
Neue Höchstgrenzen für genehmigungsfreie Funkantennen auf Dächern und im Außenbereich
Funk-Antennen dürfen künftig nicht mehr höchstens zehn, sondern bis zu 15 Meter hoch genehmigungsfrei über dem Dach errichtet werden. Für frei stehende Außen-Antennen ist die Obergrenze 20 Meter. Ein „Standsicherheitsnachweis“ soll Pflicht werden. Die Zahl der Sendeanlagen dürfte für das 5G-Netz stark zunehmen. Scharrenbach versprach aber, dass auf dem Lande kein „Stangenwald“ gepflanzt werde.
Die Pläne sehen auch Erleichterungen beim Ausbau von Obergeschossen vor, wenn dadurch neue Wohnungen entstehen. In Häusern, die vor dem 1. Januar 2019 gebaut wurden, könne auf die ab dem vierten Geschoss geltende Aufzugspflicht verzichtet werden, so Scharrenbach. Die Pflicht zum Bau teurer Außenaufzüge habe viele Immobilienbesitzer bisher abgeschreckt.