Essen. Wer gegen die Corona-Verordnung verstößt, dem droht teilweise ein empfindliches Bußgeld. So teuer können Verstöße gegen die Regeln werden.
Ab sofort können Ordnungsbehörden in NRW Verstöße gegen Hygienevorschriften (z.B. in Geschäften) mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro ahnden. Wer also im Supermarkt keine Maske trägt, muss zahlen. Im ÖPNV drohen Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen weiterhin 150 Euro Strafe - durchsetzen müssen das die Kommunen.
Auch sonst hält der überarbeitete Bußgeld-Katalog zur Corona-Schutzverordnung empfindliche Geldbußen parat. 5000 Euro müssen demnach Veranstalter oder Organisatoren berappen, wenn sie eine „große Festveranstaltung“ durchführen. In Düsseldorf wurde über die Rechtmäßigkeit eines geplanten Großkonzerts mit 13 000 Zuschauern gestritten. Nun wurde das Vorhaben erst einmal verschoben.
Corona-Verordnung: Diese Bußgelder drohen bei Verstößen - eine Auswahl
- Beteiligung an einer Zusammenkunft oder Ansammlung im öffentlichen Raum ohne Erfüllung der dafür geltenden Voraussetzungen: 250 Euro pro Person
- Betreten der genannten Einrichtungen oder Nutzung der genannten Angebote ohne Tragen einer Mund-Nase-Bedeckun g: 50 Euro
- Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen ohne Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung: 150 Euro
- Veranstaltung mit mehr als 300 Personen ohne besonderes Hygiene und Infektionsschutzkonzept nach: 4.000 Euro für den Veranstalter
- Durchführung von Konzerten oder Aufführungen mit mehr als 300 Zuschauern ohne besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept: 4.000 Euro für den Veranstalter
- Betrieb von Autokinos, Autotheatern oder ähnlichen Einrichtungen ohne Sicherstellung der dort genannten Schutzmaßnahmen: 1.000 Euro für den Veranstalter
- Durchführung von Musikfesten, Festivals oder ähnlichen Kulturveranstaltungen: 5.000 Euro für den Veranstalter
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Die komplette Bußgeld-Listedes Landes NRW finden Sie hier.