Düsseldorf. Einige Verkehrssünder in NRW, die eine deftige Strafe nach dem neuen Bußgeldkatalog für Raserei erwartet, können offenbar noch hoffen.
Harte Strafen für Raser in Tempo-30-Zonen, mehr Nachsicht für Geschwindigkeitsverstöße auf der Autobahn: NRW-Innenminister Herbert Reul wirbt in der Diskussion um den Bußgeldkatalog im Straßenverkehr für mildere Strafen bei Verstößen etwa auf Autobahnen. „Wer in Tempo-30-Zonen 21 Stundenkilometer zu schnell fährt, darf kein Pardon erwarten. Meine Position ist, dass dann der Führerschein entzogen werden muss“, sagte der CDU-Politiker dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Geschwindigkeitsverstöße auf der Autobahn seien hingegen anders zu bewerten. „Wenn jemand aus Versehen mit Tempo 126 unterwegs ist und wird geblitzt, weil nur 100 erlaubt ist, muss er meiner Meinung nach nicht beim ersten Mal gleich seinen Führerschein abgeben“, sagte der Minister. Hier würden „Punkte und ein spürbares Bußgeld“ ausreichen.
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Nachdem der strenge Bußgeldkatalog des Bundes wegen eines Formfehlers außer Kraft getreten war, ringen Bund und Länder um eine einvernehmliche Neuregelung. Der neue Bußgeldkatalog sah unter anderem einen Monat Führerscheinentzug vor, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell.
Neuer Bußgeldkatalog: Einige Verkehrssünder in NRW können hoffen
Nach dem Debakel können auch Verkehrssünder in Nordrhein-Westfalen hoffen, ihren Führerschein nicht abgeben zu müssen. Möglich sei das in vielen Fällen aber nur über das sogenannte Gnadenrecht - eine Rückgabe aller eingezogenen Führerscheine ohne Prüfung werde es nicht geben, teilte das NRW-Innenministerium am Freitagabend mit.
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Alle 16 Bundesländer hatten sich zuletzt darauf verständigt, nach dem aufgedeckten Formfehler bei den härteren Strafen für Raser zu prüfen, ob Führerscheine bald zurückgegeben werden. Wie viele Autofahrer in NRW betroffen sind, konnte das Innenministerium noch nicht sagen.
Betroffene Autofahrer könnten Gnadenentscheidung beantragen
Konkret geht es bei der Linie der NRW-Regierung um Autofahrer, deren Führerscheinentzug nach den neuen Strafen schon rechtskräftig ist, weil die Einspruchsfrist abgelaufen ist - die das Fahrverbot aber noch nicht oder erst teilweise verbüßt haben. Diese Fälle würden nun von den Bußgeldstellen noch einmal geprüft. Wäre nach altem Recht kein Fahrverbot fällig gewesen, sollen die Autofahrer ihren Führerschein nicht abgeben müssen oder vorzeitig zurückerhalten. Weil das Fahrverbot aber bereits rechtskräftig ist, funktioniere dies juristisch nur über das Gnadenrecht, erklärte eine Ministeriumssprecherin.
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Wer nach dem neuen Bußgeldkatalog rechtskräftig eine hohe Geldstrafe bekommen hat, wird aber wohl in vielen Fällen leer ausgehen. Wegen des Verwaltungsaufwands würden die Behörden diese Fälle nicht von sich aus noch einmal anschauen. Betroffene Autofahrer könnten aber eine Gnadenentscheidung beantragen, wenn sie das verhängte Bußgeld besonders hart treffe, teilte das Ministerium mit.
Wer sein Fahrverbot bereits verbüßt oder das Bußgeld schon bezahlt hat, geht wohl in jedem Fall leer aus: Trotz des Formfehlers im Gesetz gebe es in diesen Fällen keine Aussicht auf eine Kompensation, teilte das Ministerium mit. Die Verfahren zur Rückgabe von Führerscheinen sind in allen Bundesländern unterschiedlich. (dpa)