Mülheim. Zum Bußgeldkatalog hat das Land nun vorgegeben, wie auch die Stadt Mülheim mit eingezogenen Führerscheinen und Bußgeldern verfahren soll.

Der neue Bußgeldkatalog ist wieder einkassiert. Aber was passiert nun mit eingezogenen Führerscheinen, mit Buß- und Verwarnungsgeldern? Das Land NRW hat dazu nun einen Erlass herausgegeben. Für die Stadt Mülheim ist eine vollständige Lösung aber noch nicht erreicht.

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Wegen eines Formfehlers ist der neue Bußgeldkatalog zurückgenommen, der vom 28. April bis zum 3. Juli Anwendung fand. Der Bund hatte Anfang Juli die Länder aufgefordert, den alten Bußgeldkatalog wieder anzuwenden. Nun hat das Land per Erlass geregelt, wie die örtlichen Straßenverkehrsbehörden mit den erteilten Fahrverboten und Bußgeldbescheiden verfahren sollen.

„Wer noch nicht bezahlt hat, hat Glück“

„Alle rechtskräftigen Bußgeldbescheide und abgeschlossenen Verwarnungsgeldverfahren bleiben bestandskräftig“, so Andrea Frankenhauser von der städtischen Bußgeldstelle mit Verweis auf den NRW-Erlass. Bereits gezahlte Geldbußen und Verwarngelder werden demnach nicht zurückerstattet. Bei laufenden Verfahren wird die Stadt die Geldbußen (allerdings nur bei Einspruch) und Verwarngelder auf alten Stand zurücksetzen. „Wer noch nicht bezahlt hat, hat Glück“, so Frankenhauser.

Vollstreckte Fahrverbote, die es nach altem Recht nicht gegeben hätte, können allerdings aufgehoben werden. Nur ist dazu ein sogenannter Gnadenerweis durch die Bezirksregierung nötig. Auf diesen wartet Mülheims Straßenverkehrsbehörde allerdings noch, beantragt ist er seit Freitag. Sobald er aber erfolgt sei, werde ihre Behörde alle verwahrten rund 15 Führerscheine zurückschicken. „Wann mit dem Gnadenerweis zu rechnen ist, kann ich leider nicht sagen“, so Frankenhauser.

Durch die Rücknahme des neuen Bußgeldkatalogs muss die Stadt eine unbekannte Zahl an laufenden Verfahren neu bewerten. Noch sei man dabei, sich über den Umfang einen Überblick zu verschaffen, so Frankenhauser. Mehrarbeit ist der Bußgeldstelle schon jetzt gewiss. (sto)