An Rhein und Ruhr. Der Lockdown im Kreis Gütersloh ist vorbei. Die NRW-Landesregierung fordert nun neue Vorgaben des Bundes, um Infektionsherde zu bekämpfen.
Die NRW-Landesregierung will nach dem gerichtlich angeordneten Ende des Lockdowns im Kreis Gütersloh ein zielgenaueres Vorgehen bei möglichen neuen Corona-Infektionsherden durchsetzen. Wie das NRW-Gesundheitsministerium auf Anfrage dieser Redaktion mitteilt, setze man sich dafür in den dazu laufenden Gesprächen im Bund-Länder-Kreis ein.
"Klar gezeigt hat sich, dass die bisherige von Bund und Ländern vereinbarte kreisbezogene Regelung zu undifferenziert ist. Ich glaube, dass wir hier zeitnah eine praktikable Lösung finden", so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Ziel müsse die "Schaffung eines differenzierteren und zielgenaueren Vorgehens und seiner rechtssicheren Umsetzung" sein, heißt es aus dem Ministerium.
Landesregierung sieht sich durch Beschluss bestätigt
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hatte am Montag den Lockdown für den Kreis Gütersloh vorläufig außer Kraft gesetzt, der noch bis einschließlich 7. Juli gelten sollte. Laut dem OVG ist ein Lockdown für den ganzen Kreis Gütersloh derzeit unverhältnismäßig. Der Lockdown sei in den ersten Tagen wegen des großen Coronaausbruchs in der Region aber noch nicht zu beanstanden gewesen.
Die Landesregierung sieht sich durch den Beschluss des Gerichts bestätigt: "Solange das Infektionsgeschehen noch nicht klar lokalisierbar war, war der kreisweite Lockdown richtig. Das hat das OVG auch bestätigt. Ich habe aber auch immer gesagt, dass nicht alle deutschen Landkreise gleich behandelt werden können. Es gibt Länder mit großen Landkreisen und solche mit deutlich kleineren", so Laumann. In seinem Beschluss hatte das Gericht festgestellt, dass es nicht in Ordnung ist, einen ganzen Kreis mit Maßnahmen zu konfrontieren, wenn große Teile des Kreises nicht betroffen sind.