Düsseldorf. Bisher mussten ältere und vorerkrankte Lehrer nicht unterrichten. Ab 3. Juni benötigen sie für eine Unterrichtsbefreiung ein ärztliches Attest.
Das NRW-Schulministerium hat präzisiert, wie es Lehrer aus Corona-„Risikogruppen“ wieder im regulären Unterricht einsetzen möchte. Laut einer Rundmail des Ministeriums an die Bezirksregierungen können sich diese Lehrer ab dem 3. Juni bis zum Ende des Schuljahres am 26. Juni nur noch mit einem ärztlichen Attest vom Präsenzunterricht befreien lassen.
NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte zuletzt mit Hinweis auf neue Einschätzungen durch das Robert-Koch-Institut (RKI) erklärt, dass ältere und vorerkrankte Lehrkräfte künftig nicht mehr pauschal vom Präsenzdienst ausgeschlossen werden sollen.
Schwangere und stillende Lehrerinnen benötigen kein Attest
„Lehrkräfte, bei denen aufgrund besonderer gesundheitlicher Risiken die Gefahr eines schweren Verlaufs von Covid-19 besteht, können auf der Grundlage eines ärztlichen Attests von der Verpflichtung zum Präsenzunterricht (einschließlich Pausen- oder Klausuraufsichten etc.) befreit werden“, heißt es in der Mail. Bis zur Vorlage dieses Attests seien die Lehrer zum Dienst verpflichtet.
Schwangere oder stillende Lehrerinnen können sich auf Wunsch auch ohne ärztliches Attest vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Staatssekretär Richter: Neue Regel sei "angemessen und verantwortungsvoll"
Das Ministerium beruft sich auf RKI-Einschätzungen, wonach Menschen nicht mehr pauschal einer Corona-“Risikogruppe“ zugeordnet werden könnten. Eine Dienstbefreiung sei daher nur noch nach einer individuellen arbeitsmedizinischen Begutachtung möglich.
„Diese Neuregelung ist angemessen und verantwortungsvoll. Sie ist wichtig, damit unsere Schulen Schritt für Schritt zu einem Regelbetrieb zurückkommen“, sagte Schul-Staatssekretär Mathias Richter am Montag. Der Schutz der Gesundheit habe bei den Landesbediensteten für die Landesregierung weiterhin oberste Priorität.
Ruf nach Corona-Tests an Schulen
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) in NRW sagte in einer ersten Reaktion, es sei gut, dass das Schulministerium seiner Fürsorgepflicht nachgekommen sei und Lehrern eine Übergangsfrist bis zum 2. Juni gebe, um sich ärztlichen Rat einzuholen. Aus Sicht dieser Gewerkschaft hätte die neue Regelung aber nicht erst zum vergangenen Wochenende verschickt werden dürfen. Diese Kurzfristigkeit habe erneut für Unruhe in den Schulen gesorgt.
In Gewerkschaftskreisen wird unterdessen der Ruf nach regelmäßigen Corona-Tests in Schulen immer lauter. Entsprechend äußerte sich am Montag auch die Landeselternschaft der integrierten Schulen (LeiS NRW). Der Elternverband fordert diese Tests für Schüler und Lehrer, die am Präsenzunterricht teilnehmen. Das NRW-Schulministerium solle außerdem eine klare „Handlungsanweisung“ liefern, wie bei positiven Tests zu verfahren sei.