Düsseldorf. Die Kommunalwahlen in NRW sollen am 13. September stattfinden. Allerdings müssen sich die Wähler auf coronabedingte Besonderheiten einstellen.
Die Kommunalwahlen in NRW sollen trotz der Corona-Pandemie am 13. September stattfinden. Allerdings mit einigen Besonderheiten unter anderem bei der Aufstellung der Kandidatenlisten sowie bei den Stimmbezirken.
Das geht aus einem gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU, SPD und FDP hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. Der Entwurf thematisiert die schwierige Durchführung von innerparteilichen Zusammenkünften für die Aufstellung der Listen sowie das Problem der Rekrutierung von genügend Wahlhelfern. „Zudem könnten sich Corona-bedingte Mehrbelastungen für Wahlvorstände im Urnenwahlraum oder bei der Ermittlung der Briefwahlresultate ergeben.“ Auch die Zahl der Wahllokale könnte „erheblich abnehmen.“
Kommunalwahl in NRW: Bis zu 30 Prozent der Wahlräume könnten fehlen
Insbesondere Altenheime, -tagesstätten und Kindergärten dürften bei einer anhaltenden Pandemie bis Herbst „dann nicht mehr zur Verfügung stehen, so dass in manchen Kommunen bis zu 30 Prozent der bisherigen Wahlräume fehlen würden. Hat sich die Pandemie hingegen bis zum Wahltag erledigt, könnte die Vielzahl nachzuholender Veranstaltungen dazu führen, dass Räumlichkeiten blockiert sind.
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“Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Stichtag für die Einreichung von Wahlvorschlägen elf Tage nach hinten verschoben wird. Die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften wird auf jeweils 60 Prozent der ansonsten vorgesehenen Anzahl abgesenkt.
Obergrenze wird bei der Kommunalwahl in NRW verdoppelt
„Die Obergrenze für die Einteilung von Stimmbezirken wird von 2500 auf 5000 Einwohner verdoppelt, so dass die Gemeinden die Option erhalten, die Anzahl der benötigten Urnenwahlvorstände und -wahlräume bei Bedarf deutlich zu reduzieren.“ Wegen des vermutlich höheren Briefwähleranteils ginge das ohne Andrang in den weniger gewordenen Wahllokalen. (dpa)
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