Düsseldorf. Ältere und vorerkrankte Lehrer sollen nun doch wieder in den Unterricht. NRW beruft sich auf neue Regeln des Koch-Institutes.
Vor wenigen Tagen überraschte das NRW-Schulministerium mit dem Einsatz von „Risikolehrern“ bei Prüfungen. Am Freitag kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sogar an, dass vorerkrankte und ältere Lehrer künftig womöglich wieder im Präsenzunterricht eingesetzt werden könnten. Bisher gilt ein Arbeitsverbot für „Risikogruppen“ im Unterricht.
Etwa 30 Prozent der Lehrer über 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen fielen derzeit für den Unterricht im direkten Kontakt mit Schülern aus, so die Landesregierung. Um das Ziel, den Kindern wieder mehr Unterricht in der Schule anzubieten, erreichen zu können, müssten mehr Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Neue Einschätzungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) machten dies jetzt auch möglich, erklärte Gebauer. Es gebe kleine generelle Erlaubnis mehr für ältere Pädagogen, dem Unterricht fernzubleiben.
Widerstand durch Pädagogen nicht ausgeschlossen
Das RKI habe klargestellt, dass eine pauschale Einteilung von Beschäftigten in Risikokruppen nicht mehr nötig sei. Die Arbeitsfähigkeit müsse im Einzelfall und durch Arbeitsmediziner festgestellt werden. Ministerin Gebauer kündigte an, über den Einsatz von älteren und vorerkrankten Lehrern zügig Gespräche mit den Beteiligten führen zu wollen. Ziel sei eine einvernehmliche Lösung vor den Sommerferien. Gebauer räumte ein, dass es auch Widerstand geben könnte. Sie wisse nicht, ob das „geräuschlos“ funktionieren werde.
Die FDP-Politikerin verteidigte außerdem den Erlass, ältere, vorerkrankte Lehrer sowie stillende und schwangere Pädagoginnen bei den mündlichen Abschlussprüfungen einzusetzen. Dafür erhielt sie Rückendeckung von der Landeselternschaft der Gymnasien und mehrerer Schulleitervereinigungen der Gymnasien und Gesamtschulen.
Direktoren und Gymnasialeltern loben Erlass zu Prüfungen
„Wir sehen damit eine seit Beginn der Corona-Pandemie immer wieder geäußerte Forderung erfüllt, und zwar im Sinne der allermeisten betroffenen Lehrkräfte, besonders aber auch der Schüler“, heißt es in einer Mitteilung der Schulleitervereinigung der Gesamtschulen in NRW, der Westfälisch-Lippischen Direktoren-Vereinigung sowie der Rheinischen Direktorenvereinigung.
Bei den Prüfungen könnten die nötigen Abstands- und Hygieneregeln problemlos eingehalten werden. Für die dreiköpfige Prüfungskommission sowie für die Prüflinge seien die Maßnahmen „ohne Umstände und Einschränkungen“ in den großen Klassenräumen realisierbar.
Auch für die Schüler sei diese Regelung positiv. Dadurch komme es „zum Glück nicht zu teilweise katastrophalen besonderen Härten im mündlichen Abitur“, so die Schulleiter. Andernfalls hätten die Abiturienten von fremden Lehrern geprüft werden müssen.