Essen. Vorerkrankte oder ältere Lehrkräfte müssen in jedem Fall Prüfungen abnehmen, so Gebauer. Die neuen RKI-Empfehlungen ließen auch Unterricht zu.
NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hat am Mittwoch bekräftigt, dass ältere und vorerkrankte Lehrer für mündliche Abiturprüfungen zur Verfügung stehen müssen, wenn sie sich nicht von Medizinern die Arbeitsunfähigkeit attestieren lassen. „Prüfungen sind kein Präsenzunterricht“, sagte sie im Schulausschuss des Landtags. Mündliche Prüfungen würden mit vier Personen durchgeführt, das Einhalten der Abstandsregeln dürfte also kein Problem sein. Ein Vergleich mit einer normalen Unterrichtssituation verbiete sich. Die Situation ähnele in Bezug auf den Infektionsschutz einem „Dienstgespräch unter Lehrern“. An solchen Gespräche müssen schon bisher auch „Risikolehrer“ teilnehmen.
Gebauer bestätigte Pläne ihres Hauses, künftig Lehrer, die Risikogruppen angehören, auch wieder im normalen Unterricht einzusetzen. Die neuesten Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes ermöglichten dies. Gebauer will dazu zunächst Gespräche mit den Personalräten und mit anderen Ministerien führen, dann erst werde entschieden.
Positive Reaktionen von Eltern- und Schülerverbänden
Die Landeselternschaft der Gymnasien sowie mehrere Schulleitervertretungen der Gymnasien und Gesamtschulen in NRW begrüßen ausdrücklich den Einsatz von „Risikolehrern“ bei den Prüfungen. „Wir sehen damit eine seit Beginn der Corona-Pandemie immer wieder geäußerte Forderung erfüllt, und zwar im Sinne der allermeisten betroffenen Lehrkräfte, besonders aber auch der Schülerinnen und Schüler“, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der Schulleitervereinigung der Gesamtschulen in NRW, der Westfälisch-Lippischen Direktoren-Vereinigung sowie der Rheinischen Direktorenvereinigung. Nach eigenen Angaben vertreten sie „deutlich über 90 Prozent“ der Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen.
Erlass verpflichtet auch „Risikolehrkräfte“ und Schwangere
In einem Erlass vom 11. Mai hatte das NRW-Schulministerium auch „Risikolehrkräfte“ zu mündlichen Prüfungen in die Schulen gerufen. Gemeint sind damit Lehrkräfte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, Personen mit Vorerkrankungen sowie schwangere und stillende Lehrerinnen. Sie werden „verpflichtet, an Verfahren zur Abnahme mündlicher Prüfungen teilzunehmen“, heißt es in dem Erlass. Daran hat es heftige Kritik von Lehrerverbänden und Gewerkschaften gegeben.
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Die drei Schulleitervereinigungen sowie die Gymnasialeltern wiesen die Kritik als zu pauschal zurück. Die Neuregelung für den Einsatz von Lehrern aus den Corona-Risikogruppen entspreche dem ausdrücklichen Wunsch der meisten betroffenen Lehrkräfte. „Fast alle möchten sehr gern persönlich die mündlichen Abiturprüfungen ,ihrer’ Schülerinnen und Schüler abnehmen, die sie in der Regel mindestens zwei Jahre lang zuvor in der Qualifikationsphase auf das Abitur vorbereitet haben“, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben.
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Zudem könnten bei den Prüfungen die nötigen Abstands- und Hygieneregeln problemlos eingehalten werden. Für die dreiköpfige Prüfungskommission sowie für die Prüflinge seien die Maßnahmen „ohne Umstände und Einschränkungen“ in den großen Klassenräumen realisierbar.
Eltern: „Das ist ein besseres Gefühl“
Auch für die Schüler sei diese Regelung positiv. Dadurch komme es „zum Glück nicht zu teilweise katastrophalen besonderen Härten im mündlichen Abitur“, so die Schulleiter. Andernfalls hätten die Abiturienten von fremden Lehrern geprüft werden müssen. Auf diesen Punkt verweisen auch die Gymnasialeltern: „Natürlich ist es ein besseres Gefühl, wenn man den prüfenden Lehrer oder die Lehrerin kennt und weiß, worauf Wert gelegt wird“, meint die Vorsitzende der Landeselternschaft der Gymnasien in NRW, Jutta Löchner.