Essen. Die Arbeitsunfähigkeit soll doch bis zum 4. Mai telefonisch festgestellt werden können. Ärzte nannten ein Ende der Regelung „unverantwortlich“.

Die Krankschreibung wegen einer Erkältung ist nun doch weiterhin per Telefon möglich. Zuvor hatte es massive Kritik über ein Ende der Corona-Ausnahmeregelung für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gegeben. Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen (GBA), werde nun mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen, teilte der GBA-Vorsitzende Josef Hecken am Montag (20.4.) mit.

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Ärzte könnten „im Vorgriff auf diese Entscheidung“ weiterhin telefonisch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Die Dauer einer solchen Krankschreibung soll demnach auf eine Woche begrenzt werden und könne „bei fortdauernder Erkrankung“ einmal verlängert werden.

Ärzte fordern Sonderregelung bis zum 23. Juni

Der GBA, der mit Vertretern von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen besetzt ist, hatte am 17. April beschlossen, die vor einem Monat getroffenen Ausnahmeregelungen für die Krankschreibung nicht weiter zu verlängern - gegen die Stimmen von Medizinern und Krankenhäusern. Während Arbeitgeber den Schritt begrüßt hatten, hatten Gesundheitspolitiker, Ärzteverbände und Verbraucherschützer massive Kritik geübt. Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft und Dermatologe in Essen, nannte die Aufhebung der Sonderreglung „unverantwortlich.“ Der Verband fordert eine Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung bis zum 23. Juni.

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Verwunderung über das zunächst beschlossene Ende der Sonderreglung gab es auch bei Hausärzteverband Westfalen-Lippe. Der Beschluss gefährde die bisherigen Erfolge in der Bekämpfung der Pandemie, teilte Anke Richter-Scheer, Vorsitzende des Verbandes noch am Montagmorgen mit. Dass sich das Coronavirus in Deutschland bislang noch nicht so rasant ausbreiten konnte, habe auch mit dem „umsichtigen Verhalten der Ärzteschaft“ zu tun. „Die Ausnahmeregelung einer telefonischen AU ist hierfür ein wichtiges Instrument“, so Richter-Scheer. Ohne die Option der telefonischen Krankmeldung würde man zudem noch mehr der ohnehin knappen Schutzmaterialien benötigen.

„Mit Ignoranz werden alle bisherigen Erfolge gefährdet“

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Der Hausärzteverband Nordrhein hatte ebenfalls eine sofortige Rücknahme des „unverantwortlichen Schnellschusses“ und ein „sofortiges Eingreifen“ durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gefordert. Befürchtungen, die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung könne ausgenutzt werden, seien unberechtigt. “Wir kennen viele unserer Patienten seit Langem und versorgen sie medizinisch kontinuierlich“, so Verbandschef Oliver Funken.

Auch in Bayern und Niedersachen kritisierte man die Entscheidung des Bundesausschusses. Etwa warnte Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) vor einer Gefährdung für Praxispersonal und Patienten durch ein Ende der telefonischen Krankschreibung. Das Gesundheitsministerium in NRW wollte sich am Montag auf Anfrage nicht zu dem Thema äußern. dpa