Düsseldorf. Antrag wieder online möglich. Minister Andfreas Pinkwart (FDP) dringt auch auf Erleichterungen für Solo-Selbstständige.
Nach einer Woche Unterbrechung hat NRW sein Corona-Soforthilfe-Programm am Freitag erneut gestartet. Ab sofort können Kleinunternehmer, Freiberufler und Solo-Selbstständige wieder online Unterstützung beantragen und zwar nur über die Landes-Webseite: www.soforthilfe-corona.nrw.de
Das Wirtschaftsministerium hatte das Soforthilfe-Programm am Gründonnerstag zunächst gestoppt, nachdem eine Betrugsmasche aufgeflogen war, bei der über „Fake-Websites“ Daten abgegriffen und mit falschen Kontoverbindungen an das Ministerium weitergeleitet worden sein sollen. „Bisher sind bei der Polizei hierzu 576 Anzeigen eingegangen“, sagte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP).
Sicherheitsschleife: Konto muss dem Finanzamt bekannt sein
Nun sei eine „Sicherheitsschleife“ aktiviert worden: Die Kontodaten des Antragstellers werden mit den Kontodaten abgeglichen, die den Finanzbehörden vorliegen. Antragsteller müssen also eine IBAN-Nummer angeben, die dem Finanzamt bekannt ist. Inzwischen gebe es auch in anderen Ländern Verdachtsfälle auf Betrug mit der Soforthilfe, so Pinkwart, zum Beispiel in Hamburg, Berlin, Bayern und Sachsen.
Dürfen Solo-Selbstständige auf bessere Hilfe hoffen?
Möglicherweise erhalten künftig auch Solo-Selbstständig die Chance, die Kosten für ihren Lebensunterhalt über das Soforthilfeprogramm geltend zu machen, so Pinkwart. Bisher können sie hier nur betriebliche Kosten angeben, der persönlichen Unterhalt läuft über die Grundsicherung. NRW schlägt nun dem Bund eine „Optionslösung“ vor, die den Solo-Selbstständigen ein Wahlrecht gäbe, den Lebensunterhalt über die Grundsicherung oder über das Soforthilfeprogramm zu beantragen. Viele Solo-Selbstständige hatten sich über das komplizierte Verfahren beschwert.