Düsseldorf. In Zeiten von Corona: NRW-Regierung will Bürgerrechte beschneiden und vertraute Regeln außer Kraft setzen.

Die NRW-Landesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der dem Staat im Kampf gegen das Coronavirus Rechte verleihen soll, die in normalen Zeiten undenkbar wären. Das geplante „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der Covid 19-Pandemie in NRW“ hat es in sich: Das Land könnte Mediziner und Pfleger regelrecht zur Arbeit zwingen, schulische Prüfungen absagen und lokale Parlamente dauerhaft auf Notbetrieb umstellen.

Auf großzügigen Bürgerrechten und auf Freiheit beruht das Leben in Nordrhein-Westfalen. Aber angesichts der Gefahren, die vom Coronavirus ausgehen, will das Land offenbar die Voraussetzungen schaffen, um gegebenenfalls viele bisherige Selbstverständlichkeiten vorübergehend aushebeln zu können.

Ärzte und Pfleger zum Dienst verpflichten

In einer Pressemitteilung vom Wochenende ist harmlos von der „Anpassung des Landesrechts“ an Änderungen im Bundesrecht die Rede. Tatsächlich ist es wohl eine Art Notstandsgesetzgebung für alle Fälle, wenn nötig sogar unbefristet.

Im Falle einer Epidemie kann das Land demnach nicht nur medizinisches Gerät für die Bevölkerung sicher stellen sondern auch von „Personen, die zur Ausübung der Heilkunde befugt sind oder über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsberuf verfügen, die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen.“

Sitzenbleiber dennoch versetzen

Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit und der Freiheit der Person – beides Eckpfeiler unserer Verfassung – können eingeschränkt werden, gegebenenfalls abgemildert durch eine Entschädigung. Das Land könnte Prüfungen an Schulen aussetzen, Schüler, die eigentlich eine Klasse wiederholen müssten, dennoch versetzen und die Anforderungen für die Lehrerausbildung abschwächen. Ähnliche Durchgriffsrechte hätte NRW auch bei der Ausbildung an Hochschulen.

Die Landesregierung erklärt diese weitreichenden Eingriffe mit einem „dringenden Anpassungsbedarf“ an die aktuelle Krisenlage. Das bisherige Recht sei nicht eindeutig genug in einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

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