Bochum. Ein Bochumer Jurist fordert die rasche Aufhebung der Kontaktbeschränkungen. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig und rechtlich bedenklich.
Geschäfte, Kitas und Schulen sind geschlossen, die Produktion gestoppt, Lieferketten unterbrochen – die Corona-Krise legt das Land lahm. Virologen prognostizieren eine „Durchseuchung“ der Bevölkerung von 60 bis 80 Prozent. Zugleich wächst der Widerstand gegen die strikten Kontaktbeschränkungen. Doch wie eine Exit-Strategie aussehen könnte, bleibt bislang vage.
Der Rechtswissenschaftler Wolfram Cremer hat nun ein konkretes Szenario ausformuliert. Statt drastischer Kontaktbeschränkungen für alle plädiert er dafür, nach einem Shutdown nur die Risikogruppe streng zu isolieren, also ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen. Christopher Onkelbach sprach mit dem Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Ruhr-Uni Bochum.
Prof. Cremer, Ihr Vorschlag zielt darauf ab, nur ältere und gefährdete Menschen zu isolieren, Sie nennen sie die Vulnerablen. Ist das nicht willkürlich und diskriminierend?
Wolfram Cremer: Das habe ich zu Beginn meiner Überlegungen auch gedacht, bin aber zu dem gegenteiligen Ergebnis gelangt. Willkürlich ist es gerade nicht, denn der Vorschlag ist gerade für die Gruppe, die durch das Coronavirus gefährdet ist, von Vorteil. Für sie ändert sich nämlich wenig bis nichts, denn sie müssen auch jetzt schon zu Hause bleiben. Zudem eröffnet sich durch eine zügige und durch Tests begleitete Immunisierung der Jungen und Gesunden für die Gefährdeten die Möglichkeit, bald wieder ohne Gesundheitsrisiken und angstfrei am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
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Ist das nicht eine riskante Strategie?
Nach allem, was wir heute von Virologen wissen, sind die Genesenen anschließend immun gegen das Virus. Das ist zentral für meinen Vorschlag. Je größer die Zahl der Immunisierten ist, desto mehr Menschen können wieder mit den zuvor Isolierten in Kontakt treten. Die Großeltern können ihre Kinder und Enkel wiedersehen. Andernfalls werden die Familien nicht nur die Ostertage, sondern mutmaßlich auch Weihnachten getrennt verbringen. So gesehen ist die weitgehende Aufhebung der Kontaktbeschränkungen gerade im Interesse der Älteren und der Gefährdeten.
Wäre eine Aufhebung der Kontaktsperren nicht medizinisch zu gefährlich?
So schwer das auszusprechen ist: Auch in meinem Szenario werden Menschen an dem Virus sterben. Aber was ist die Alternative? Monate- oder gar jahrelange Kontaktsperren mit all ihren schlimmen sozialen und psychischen Folgen? Und wenn der Impfstoff in sechs Monaten, ein oder zwei Jahren nicht da ist? Doch die Aufhebung der Kontaktsperren? Dann hätten wir sowas wie eine doppelte Katastrophe.
Was wäre der bessere Weg?
Zunächst sollte man in der Tat versuchen, mittels rigider Maßnahmen die Infektionszahlen schnell zu senken. Vor allem, um eine Versorgung der Erkrankten in den Kliniken sicherstellen zu können. Aber dann sollten so früh wie möglich die Kontaktbeschränkungen aufgehoben werden. Denn nach einer Durchimmunisierung der jungen Menschen werden sich viel weniger Gefährdete infizieren. Und die Menschen mit geringem Risiko sollten selbst entscheiden, ob sie wieder in ihr „normales“ Leben zurückkehren. Nicht alle auf einmal, sondern gruppenweise, damit die Versorgung der Erkrankten gewährleistet ist.
Benötigen wir dann nicht auch eine massive Ausweitung der Tests?
Ja, auch und gerade für dieses Szenario müssen genügend Tests zur Feststellung der Immunität in der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Nochmal: Andernfalls müssen gerade die besonders gefährdeten Menschen über einen sehr viel längeren Zeitraum – nämlich bis ein verlässlicher Impfstoff entwickelt wird -- Kontakte mit noch nicht immunisierten Menschen meiden.
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Würde durch eine Aufhebung der Kontaktbeschränkungen das Gesundheitssystem nicht völlig überlastet?
Deshalb sollte man die Beschränkungen nur Stück für Stück und gruppenweise aufheben.
Wie wollen Sie festlegen, wer die Isolation verlassen darf?
Die Gruppenabgrenzung lässt sich nicht gänzlich willkürfrei vornehmen. Ich würde als Altersgrenze das gesetzliche Renteneintrittsalter vorschlagen. Ein Beispiel: Wenn Restaurants wieder öffnen dürften, könnten die Betreiber und Angestellten selbst entscheiden, ob sie ihre Türen wieder öffnen. Die Gäste dürften selbst entscheiden, ob sie sich dem Risiko aussetzen. Soweit es behördlich registrierte immunisierte Angestellte gibt, könnten auch Ältere das Restaurant wieder besuchen. Sie würden dann von den Immunisierten bedient.
Ist das nicht alles viel zu kompliziert?
Wer das meint, sollte sich vor Augen halten, welcher Aufwand jetzt betrieben wird. Wollen wir weiterhin auf unabsehbare Zeit eine ständige Kontrolle unseres Verhaltens durch Ordnungsbehörden und Polizei?
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Wieso ist Ihr Vorschlag die einzig mögliche Alternative?
Wir können nicht noch viele Monate so weitermachen, bis vielleicht ein Impfstoff auf dem Markt ist. Das würde zu den beschriebenen Verwerfungen führen. Zudem sind die gigantischen Unterstützungsprogramme des Staates nicht beliebig wiederholbar. Das können wir nicht lange durchhalten.
Es geht Ihnen darum, die Wirtschaft rasch wieder in Gang zu bringen?
Mir geht es natürlich auch, aber nicht einmal in erster Linie um die ökonomische Seite. Wenn wirtschaftliche Existenzen kaputtgehen, hat das nicht nur ökonomische Konsequenzen. Wenn man monatelang zu Hause sitzt, hat das auch psychische Folgen. Die Existenznöte wachsen, die häusliche Gewalt nimmt zu.
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Ist Ihr Vorschlag im juristischen Sinne verhältnismäßig?
Vor dem Hintergrund meines Szenarios stellt sich vielmehr die Frage nach der verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeit der bisher ergriffenen Corona-Maßnahmen. Das Verfassungsrecht bezeichnet Maßnahmen dann als unverhältnismäßig, wenn es alternative Wege gibt, die im Falle der Corona-Krise dem Ziel des Lebensschutzes ebenso dienen, aber mit weniger gravierenden Nachteilen für die Freiheit verbunden sind und die Grundrechte weniger beeinträchtigen.
Das heißt, noch Monate gültige Kontaktbeschränkungen wären nach Ihrer Interpretation aus Sicht der Verfassung unverhältnismäßig?
Wenn man das von mir vorgeschlagene Szenario für realistisch hält: Ja.
>>>> Zur Person:
Wolfram Cremer wurde 1963 in Dorsten geboren. Er ist Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Ruhr-Universität Bochum. 2002 habilitierte er sich mit der Schrift „Freiheitsgrundrechte – Funktionen und Strukturen“. Seit 2010 ist er Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Bildungsforschung und Bildungsrecht (IfBB), einem An-Institut der Ruhr-Uni.