Düsseldorf. „Animal Hoarding“ ist ein Problem für die lokalen Tierschutzbehörden. Wie oft mehr Mäuse, Katzen und Hunde gehortet werden als erlaubt.
Die Behörden in Nordrhein-Westfalen haben in den vergangenen zehn Jahren 354 Tierhaltungen als Fälle von „Animal Hoarding“ eingestuft. Dabei wurden insgesamt 9776 Tiere sichergestellt. Das hat NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) am Donnerstag auf parlamentarische Anfrage der Grünen bekannt gegeben.
Beim „Animal Hoarding“ handelt es sich um ein krankhaftes und unkontrolliertes Sammeln von Tieren. Oftmals leiden die Tierhalter unter einer psychischen Störung. Die am häufigsten gehorteten Tiere waren Mäuse (1538), Katzen (1517) und Hunde (1245). Den zuständigen lokalen Behörden entstanden durch den Mitarbeiter-Einsatz und die Tierheim-Unterbringung Kosten von rund 1,7 Millionen Euro.
Die Landesregierung steht einem Haltungsverbot für auffällig gewordene Tiersammler skeptisch gegenüber: „Für den Begriff ‚Animal Hoarding‘ gibt es keine juristisch belastbare Definition, die ein generelles Haltungsverbot zuließe“, erklärte Heinen-Esser. Die zuständigen kommunalen Veterinärbehörden entschieden weiterhin im Einzelfall und abhängig vom Zustand der vorgefundenen Tiere. Es könne dabei auch ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden.
Offen steht die Umweltministerin dem von Tierschutzverbänden geforderten Zentralregister mit Daten von auffällig gewordenen Haltern gegenüber. Dies könne hilfreich sein, etwa beim Umzug solcher Tiersammler in eine andere Stadt. Die Bundesregierung prüft derzeit, inwiefern die datenschutzrechtliche Grundlage für eine „Animal Hoarding“-Datei geschaffen werden kann.