Düsseldorf. Ein Gutachten nährt die Zweifel am Gesetzentwurf zu den umstrittenen Straßenausbaubeiträgen.
Kurz vor der Abstimmung im Landtag über die Neuregelung der Straßenbaubeiträge droht die SPD-Fraktion, juristisch gegen die Beiträge vorzugehen. Ein unabhängiges Gutachten beweist nach Einschätzung des SPD-Kommunalexperten Stefan Kämmerling, dass der Gesetzentwurf „handwerklich schlecht“ gemacht sei. Die Städte hätten die Chance, vor dem NRW-Verfassungsgericht gegen das Gesetz zu klagen, wenn es verabschiedet werden sollte. „Auch eine Klage der SPD-Fraktion ist nicht auszuschließen“, sagte SPD-Fraktionsvize Christian Dahm.
Am Mittwoch sollen die Regierungsfraktionen von CDU und FDP die Neuregelung der Anliegerbeiträge beim Straßenausbau beschließen. Trotz des Widerstands der größten Volksinitiative in der NRW-Geschichte mit 450.000 Unterschriften, trotz der Resolutionen von 130 Kommunen gegen die Pläne und der Kritik von Bürgerinitiativen. Die schwarz-gelbe Landesregierung hält im Gegensatz zu vielen anderen Ländern an den Straßenbaubeiträgen fest, ist aber zur Entschärfung der Regeln bereit. So möchte das Land 65 Millionen Euro bereitstellen, damit die Städte ihre Bürger bei den Beiträgen entlasten können. In Anliegerversammlungen müssen den Plänen zufolge Ausbauvarianten mit unterschiedlichen Kosten vorgestellt werden. Betroffene können die Stundung der Beiträge beantragen.
Zusatzkosten für die Städte sind unbekannt
Anwohnerversammlungen, das Angebot zur Ratenzahlung und die Pflicht jeder Gemeinde, ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, bedeuteten für die Kommunen viel Mehraufwand, so die SPD. Dahm spricht von einem „Verwaltungsmonster“. Das heute schon schlechte Verhältnis zwischen dem Ertrag aus den Beiträgen und dem Verwaltungsaufwand werde noch schlechter. Laut dem neuen Gutachten des parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags muss das Land die Städte entschädigen, wenn es ihnen zusätzliche Aufgaben überträgt und die Belastung dadurch „wesentlich“ ist, also die Summe von NRW-weit 4,5 Millionen übersteigt. In diesem Fall müsste NRW die Mehrkosten für die Städte ermitteln und diese ausgleichen. Hier liegt laut SPD der Hebel für eine Verfassungsklage: Das Gesetz stehe nämlich ohne die nötige Kostenfolgeabschätzung zur Abstimmung.
NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) erkennt in dem Gutachten keine Bedrohung: „Es kommt zu dem Ergebnis, dass ein Mehraufwand bei den Straßenausbaugebühren nicht beziffert werden kann.“ Das neue Kommunalabgabengesetz schaffe hohe Transparenz für Bürger, Erleichterungen gegenüber dem alten Recht und führe zu einer Entlastung von 65 Millionen Euro für betroffene Grundstückseigentümer.