Düsseldorf. Im zähen Ringen um die bei Hausbesitzern gefürchtete Dichtheitsprüfung für Abwasserrohre haben CDU und FDP eine Lösung vorgelegt.

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition will die für viele Hausbesitzer teure Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen weitgehend abschaffen. Das geht aus einem Antrag hervor, den die Landtagsfraktionen von CDU und FDP am Dienstag beschlossen haben.

Demnach wird es einen Kanal-TÜV für Bestandsimmobilien ohne einen klaren Hinweis auf eine kaputte Leitung nicht mehr geben. Eine Verordnung des Landeswassergesetzes soll entsprechend geändert werden.

„Eine anlasslose und teure Überprüfung aufgrund von starren Fristen, Baujahr des Hauses, lehnen wir ab“, sagte Markus Diekhoff, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, unserer Redaktion. Künftig solle eine Dichtheitsprüfung für Abwasserkanäle nur noch bei Neubauten, wesentlichen baulichen Änderungen oder im begründeten Verdachtsfall etwa bei Ausschwemmungen oder einem Absacken des Bodens fällig werden.

Nach geltender Rechtslage wären Hunderttausende Häuser betroffen gewesen

Nach geltender Rechtslage wären Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten, deren Anschlüsse nach 1965 verlegt wurden, bis Ende 2020 zur Überprüfung ihrer Kanäle verpflichtet gewesen. Das sollte dem Grundwasserschutz dienen. Einige Kommunen hatten bereits entsprechende Hinweise verschickt. Zwar sind nur zwölf Prozent der Landesfläche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen, doch wären mehrere Hunderttausend Gebäude betroffen gewesen. Oft wissen Eigentümer gar nicht, dass ihr Haus in einem der 400 Wasserschutzgebiete in NRW steht. In Köln zum Beispiel umfassen sie rund 50 Prozent des Stadtgebietes, in Düsseldorf fast 30 Prozent.

Die umstrittene Funktionsprüfung kostet Hausbesitzer in der Regel zwischen 300 und 1500 Euro. Kommt man der Prüfpflicht nicht nach, könnte das als Ordnungswidrigkeit weitaus teurer werden. Vor sechs Jahren hatte der Kanal-TÜV landespolitisch für großen Wirbel gesorgt. Damals musste die rot-grüne Landesregierung die generelle Dichtheitsprüfung für 3,5 Millionen Hausbesitzer in NRW mit starren Fristen nach Bürgerprotesten deutlich lockern. Heraus kam die Prüfpflicht für ältere Hausanschlüsse in Wasserschutzgebieten bis 2015 und für neuere (ab Baujahr 1965) bis Ende 2020.

Das Umweltministerium muss nun eine Verordnung zum Landeswassergesetz ändern

Für den Schutz des Grundwassers sei auch nach der erneuten Lockerung der Prüfpflicht gesorgt, betonte FDP-Umweltexperte Diekhoff: „Ein kaputter Kanal muss auch repariert werden, einen Generalverdacht gibt es aber nicht mehr.” Formal ist für die Änderung der Verordnung zum Landeswassergesetz das NRW-Umweltministerium zuständig, das bislang eher auf der Bremse zu stehen schien. Doch gegen den politischen Willen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP kann an der Dichtheitsprüfung nicht festgehalten werden.