Düsseldorf. . NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat dem umstrittenen Kanal-TÜV den Todesstoß versetzt. Die Landesregierung werde die Pflicht, Abwasserrohre regelmäßig auf Dichtheit zu überprüfen, nicht landesweit auf Privathaushalte ausweiten, sagte der Minister. Ganz vom Tisch ist der Kanal-TÜV aber nicht.

Die allermeisten Privathaushalte in NRW müssen keine gesetzlichen Fristen für die teure Durchleuchtung ihrer Abwasserkanäle mehr fürchten. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat am Mittwoch erstmals bestätigt, dass die Landesregierung den umstrittenen „Kanal-TÜV“ auf industrielle und gewerbliche Abwasserleitungen sowie auf Wohnhäuser in Wasserschutzgebieten beschränken werde. Damit ist eine flächendeckende Prüfpflicht vom Tisch.

Remmel betonte zwar, dass jeder Hausbesitzer laut Bundeswassergesetz für die Dichtigkeit seiner Kanäle verantwortlich bleibe und nach Ablauf einer 30-jährigen Herstellergarantie im Schadensfall versicherungsrechtliche Fragen auftreten könnten. Eine Kontrolle seitens des Landes wird es jedoch nicht mehr geben. Die Kommunen können bei Bedarf ihrerseits Prüffristen setzen.

Kanal-TÜV kommt für 400.000 Gebäude in Wasserschutzgebieten

Bei etwa 400.000 Gebäuden in NRW-Wasserschutzgebieten müssen die Kanäle dagegen bis spätestens 2015 (Baujahr 1965 und älter) bzw. bis 2020 durchleuchtet werden. Politiker von CDU und FDP zeigten sich erfreut über das abrupte Ende im langen Streit um den Kanal-TÜV, bei dem die Umweltpolitiker von Rot-Grün bislang eine landesweite Prüffrist verteidigt hatten.