Düsseldorf. Viele Erinnerungslücken, neue Zweifel: In der “Hacker-Affäre“ wehrt sich NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) gegen Vorwürfe.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hat in der „Hacker-Affäre“ überraschend eine weitere Variante genannt. Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) korrigierte Biesenbach seine Einschätzung zu einem von ihm selbst zunächst eingeräumten Telefongespräch mit der damaligen NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze-Föcking (CDU). Aus heutiger Sicht hege er Zweifel, „dass es dieses Gespräch gegeben hat“, sagte der Minister am Montag. Biesenbach wehrt sich im PUA gegen Vorwürfe der Opposition, Einfluss auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft genommen zu haben.

Biesenbach vermutet, dass er an jenem 29. März 2018 gegen 19.14 Uhr nur die Mailbox der Ministerin angerufen oder einen SMS-Rückrufservice aktiviert habe. An ein Telefongespräch mit der Ministerin könne er sich jedenfalls nicht erinnern. Biesenbach erklärte, er habe nur wenige Erinnerungen an diesen Tag und seine Telefonate damals. „Ich bin ein Vieltelefonierer“, sagte er. Daher seien für ihn nur offizielle Verbindungsdaten seines Diensthandys relevant.

Minister nutzt auch Privathandy für Dienstliches, hat hierüber aber keine Verbindungsdaten

Der 29. März ist bei der Aufarbeitung der „Hacker-Affäre“ wichtig. An diesem Gründonnerstag befanden sich der Oberstaatsanwalt Markus Hartmann und mehrere Polizisten im Steinfurter Schweinemastbetrieb der Familie Schulze Föcking, um der damaligen Ministerin zu sagen, dass ihre Anzeige wegen eines angeblichen „Hacker-Angriffs“ auf ihr Heim-WLAN-Netz nicht weiterverfolgt werde. Zu diesem Zeitpunkt galt es für die IT-Experten des Landeskriminalamtes als sicher, dass der Mutter der Ministerin ein Bedienfehler unterlaufen war, den die Familie irrtümlich als Angriff von Hackern interpretiert hatte. Am Ende des Ortstermins auf dem Bauernhof packten die Ermittler die untersuchten Geräte wieder ein, um sie weiteren Überprüfungen zu unterziehen. Dazu hatte sich Hartmann entschlossen, weil die Familie Schulze Föcking nicht an einen Bedienfehler glauben wollte.

Die Opposition hält es weiter für möglich, dass Biesenbach nicht nur einmal, wie die Verbindungsdaten ausweisen, gegen 19.06 Uhr mit Oberstaatsanwalt Hartmann telefoniert hat, sondern mehrmals. Mehrere Zeugenaussagen legen nahe, dass Biesenbach Hartmann schon viel früher – gegen 17 Uhr – Hartmann anrief. Biesenbach kann sich an die Uhrzeit nicht erinnern, ist sich aber sicher, dass er an diesem Tag nur einmal mit Hartmann telefonierte, laut der Verbindungsdaten am frühen Abend. Er räumte ein, dass er zuweilen auch sein Privathandy für Dienst-Gespräche nutze. Verbindungsdaten dazu gebe es nicht: „Die habe ich nie ausgedruckt.“.