Düsseldorf. Im NRW-Landtag sitzen 145 Männer und nur 54 Frauen. SPD und Grüne fordern daher – wie in Brandenburg – ein Gesetz für ausgewogen besetzte Listen.

In NRW dürfte es im Gegensatz zu Brandenburg und Thüringen in nächster Zeit kein Gesetz geben, das die Parteien dazu verpflichtet, ihre Landeslisten abwechselnd mit genauso vielen Frauen wie Männern zu besetzen. SPD und Grüne finden zwar, dass die Zeit reif sei für ein „Paritätsgesetz“, um den Frauenanteil im Landtag von derzeit nur 27,6 Prozent ausbauen zu können. Eine Mehrheit aus CDU, FDP und AfD glaubt aber nicht an die Wirksamkeit dieser Quote und hat darüber hinaus verfassungsrechtliche Bedenken.

100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts sind Frauen in vielen Parlamenten noch weit unterrepräsentiert. So sind von 199 NRW-Landtagsabgeordneten nur 54 weiblich. Auffallend niedrig ist der Frauenanteil in der AfD- (11 Männer, zwei Frauen) und in der FDP-Fraktion (23 Männer, 5 Frauen). Ohne eine Verpflichtung der Parteien zur Parität, also zum ausgewogenen Verhältnis von männlichen und weiblichen Kandidaten, könne eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen nicht erreicht werden, meinte Regina Kopp-Herr, deren SPD-Fraktion zusammen mit den Grünen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat. Josefine Paul (Grüne) beklagt eine „offensichtliche strukturelle Benachteiligung“ von Frauen, die sich in der Politik engagieren.

„Darf das ,dritte Geschlecht’ auf beiden Listen kandidieren?“

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) glaubt nicht, dass ein Paritätsgesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten würde.  Foto:
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) glaubt nicht, dass ein Paritätsgesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten würde. Foto: © dpa | Henning Kaiser

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU), der auch für Wahlen zuständig ist, räumt zwar ein, dass der niedrige Frauenanteil ein Problem sei. Aber „so einfach“, wie SPD und Grüne sich das vorstellten, sei das Problem nicht zu lösen. Es sei „viel mühsamer, Frauen dafür zu gewinnen, sich politisch zu engagieren, als Männer“, so Reul. Darüber hinaus würde eine ausgewogene Besetzung von Landeslisten mit Frauen und Männern wenig an der ungleichen Zusammensetzung des Landtags ändern, sagten Reul sowie die Abgeordneten Angela Erwin (CDU) und Angela Freimuth (FDP). Denn zwei Drittel der Sitze (128) sind Direktmandate und nicht über Listen besetzt. Bei der Landtagswahl 2017 zog die Landesliste der CDU zum Beispiel gar nicht. Die Parität würde bei kleineren Parteien greifen, die großen aber kaum tangieren.

Reul bezweifelt auch, dass ein Paritätsgesetz verfassungsgemäß wäre. Es griffe tief in die Freiheit von Parteien und Wahlen ein. Ein Parlament müsse auch kein Spiegelbild der Gesellschaft sein und zum Beispiel Geschlecht, Alter oder Herkunft ausgewogen abbilden. Und was sei mit jenen, die sich zum „dritten Geschlecht“ zählen oder als „divers“ bezeichnen?, wollte Reul wissen. „Dürfen die auf beiden Listen kandidieren?“