Düsseldorf. Der neue Geschlechtseintrag für intersexuelle Menschen ist in NRW bisher wenig nachgefragt. Aber viele Standesämter hatten damit schon zu tun.
Intersexuelle machen in Nordrhein-Westfalen bislang erst zaghaft von der neuen Möglichkeit Gebrauch, ihre Geschlechtsangabe bei den Standesämtern in „divers“ ändern zu lassen. Bis Mitte Juni gaben landesweit 16 Personen bei den Ämtern Erklärungen ab, um ihre Geschlechtsangabe von „weiblich“ auf „divers“ umtragen zu lassen sowie elf weitere von „männlich“ auf divers“. Das geht aus einer aktuellen Auflistung des NRW-Innenministeriums hervor.
Der Bundestag hatte die Einführung der dritten Geschlechtsoption Ende 2018 beschlossen. Zur Änderung des Eintrags muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass die Person wegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. In Ausnahmefällen kann auf ein Attest verzichtet werden und eine eidesstattliche Versicherung reichen.
Standesämter berichten auch von missbräuchlichen Fällen
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Insgesamt hätten 80 der 397 Standesämter in NRW mit Änderungen von Geschlechtsangaben zu tun gehabt, antwortete Innenminister Herbert Reul (CDU) auf eine Anfrage der drei fraktionslosen Landtagsabgeordneten. 163 entsprechende Erklärungen seien eingegangen und 106 beurkundet worden - davon in 18 Fällen bei Minderjährigen. Die meisten (70) wollten ihren Geschlechtseintrag im Register demnach von „weiblich“ auf „männlich“ ändern lassen, 66 weitere von „männlich“ auf weiblich“.
Die Fragesteller wollten zudem wissen, ob Transsexuelle, bei denen das biologische Geschlecht anders als bei den Intersexuellen eindeutig sei, versuchten, das neue Gesetz zu missbrauchen, um ihre Angaben zu ändern. Aus den Standesämtern sei über zwölf Fälle berichtet worden, in denen die Änderungswilligen nicht zum Adressatenkreis gehörten, antwortete Reul.
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Bei intersexuellen Menschen sind die Geschlechtsmerkmale, also etwa Chromosomen, Hormone und Genitalien, nicht eindeutig ausgeprägt. Die Schätzungen zu ihrer Zahl gehen stark auseinander. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich 2017 in seinem Beschluss zum Thema auf eine Quelle gestützt, der zufolge es circa 160.000 Intersexuelle in Deutschland geben könnte. (dpa)