Düsseldorf. Anders als versprochen belastet die neue, erweiterte Alleinerziehenden-Hilfe die Stadtverwaltungen landesweit mit über 32 Millionen Euro.
Durch die Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende bleiben die NRW-Kommunen unerwartet auf Millionenkosten sitzen. Wie aus einer aktuellen Auflistung von Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) hervorgeht, die unserer Redaktion vorab vorlag, müssen die Stadtverwaltungen durch die Systemumstellung rund 32,5 Millionen Euro mehr berappen als vorher. Die SPD-Opposition wirft der Landesregierung Wortbruch vor.
Wenn Alleinerziehende vergeblich auf Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils warten, geht der Staat in finanzielle Vorleistung. Seit 2017 gilt das nicht mehr nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, sondern bis zur Volljährigkeit. Den Kommunen sollten trotz der Ausweitung des Empfängerkreises keine zusätzlichen Belastungen entstehen, weil Bund und Länder sie beim Kostenanteil entlasten und stärker an den später eingetriebenen Geldern teilhaben lassen.
Für Kinder bis 18 Jahre wird neuerdings Unterhaltsvorschuss gewährt
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In NRW geht die Rechnung erkennbar trotzdem nicht auf. Die Stadtverwaltungen müssen für den Unterhaltsvorschuss zum Teil deutlich mehr Mittel aufwenden als vor der Systemumstellung. Allein in Dortmund sind es rund 1,4 Millionen Euro. Aber auch Gelsenkirchen (rund 886.000 Euro), Hagen (682.000), Herne (609.000), Bochum (603.000), Recklinghausen (430.000), Essen (364.000), Duisburg (304.000), Gladbeck (279.000), Bottrop (215.000) und Mülheim (168.000) zahlen spürbar drauf.
Das Finanzministerium erklärt die unerwarteten Mehrbelastungen damit, dass sich die Zahl der besonders kostenintensiven Fälle „unterschiedlich entwickelt“ habe. Noch im April hatte Finanzminister Lienenkämper erklärt, den Kommunen entstünden „weder Mehraufwand noch ergeben sich Mehrkosten“.
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SPD-Fraktionsvize Michael Hübner warf der Landesregierung Wortbruch vor: „Der Finanzminister hat schlicht die Unwahrheit verbreitet. Obwohl er es besser gewusst haben muss“, sagte Hübner unserer Redaktion. Die kommunalen Spitzenverbände hatten bereits im vergangenen Jahr die Organisation der Systemumstellung beim Unterhaltsvorschuss kritisiert und vor einem „zu hohen Verwaltungsaufwand“ gewarnt. Hintergrund: Erst seit dem 1. Juli 2019 übernimmt das Land zentral die Geldeintreibung bei den zumeist säumigen Vätern. Für die landesweit rund 150.000 Bestandsfälle, für die bis zum 30. Juni Unterhaltsvorschuss angemeldet wurde, blieben jedoch die Kommunen zuständig. „Es war offensichtlich, dass es durch die Abwicklung bestehender Altfälle bei den Kommunen zu Mehrbelastungen kommen würde“, kritisierte SPD-Mann Hübner.