Berlin. Müssen Väter Unterhalt zahlen, wenn sie sich teilweise schon um die Erziehung kümmern? Eine Reform soll dieses Ungleichgewicht beheben.
Im Familienministerium gibt es einen beliebten Spruch: „Wir kümmern uns um fast alle – nur nicht um Männer mittleren Alters ohne Kinder.“ Mit anderen Worten: Ministerin Franziska Giffey ist für Frauen, Kinder und Senioren zuständig – aber eben auch für Väter. Weil die sich seit Jahren von der Politik benachteiligt fühlen, will die SPD-Politikerin etwas für sie tun: Wenige Stunden nach dem Weltfrauentag kündigte Giffey an, jetzt mal die Männer zu fördern: Väter von Trennungskindern sollen in Zukunft besser gestellt werden.
Unterhaltsrecht: Was plant Giffey?
Es gehe nicht, „dass der Vater weiterhin den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat“, sagte die Ministerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Das Recht müssen der gesellschaftlichen Realität angepasst werden. Im Prinzip sieht das auch die Union so. „Zumeist wollen beide Elternteile nach Trennung und Scheidung intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben. Dies wollen wir bei Umgang und Unterhalt stärker berücksichtigen“, haben sich SPD, CDU und CSU deswegen im Koalitionsvertrag verpflichtet.
Zuständig für die Umsetzung ist in erster Linie Justizministerin Katarina Barley. Sie weiß, wie schwierig faire Lösungen im Familienrecht sind: „Es kann ja nicht sein, dass sich jemand etwa zur Hälfte um sein Kind kümmert, aber am Ende genauso viel Unterhalt zahlen muss wie jemand, der sein Kind nur jedes zweite Wochenende sieht“, findet auch Barley. Es gebe jedoch Familien, da sei der andere Elternteil auf das Geld angewiesen. Die deutliche Mehrheit (93 Prozent) der Kinder lebt nach der Trennung der Eltern hauptsächlich bei der Mutter. Unter der 2,6 Millionen Alleinerziehenden sind viele armutsgefährdet. „Sich um ein Kind zu kümmern kostet immer mehr Geld. Es gibt Fixkosten wie das Kinderzimmer, eventuell zahlt das Kind bei zwei Vereinen Mitgliedsbeiträge, braucht Kleidung an jedem Ort.“
Auch Giffey hat noch keine fertige Lösung parat: „Wir brauchen deshalb sowohl eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts als auch Änderungen im Unterhaltsrecht, die möglichst viel Flexibilität für verschiedene Betreuungsmodelle lassen.“ Der Staat könne dafür aber keine allgemeinverbindliche Lösung vorschreiben. „Jedes Elternpaar muss den richtigen Weg dafür finden. Bei manchen funktioniert das Wechselmodell gut. Bei anderen geht es gar nicht, da gibt es jede Woche ein Drama“, so Giffey.
Wie fallen die Reaktionen aus?
FDP-Fraktionsvize Katja Suding wertete Giffeys Vorstoß nur als ersten Schritt. Das Konzept, wonach einer zahle und der andere betreue, sei „nicht mehr zeitgemäß“, sagte Suding unserer Redaktion. Neben dem Unterhaltsrecht müsse auch das Sozialrecht, das Steuerrecht, das Rentenrecht sowie die Regelungen zur rechtlichen Vertretung des Kindes überprüft werden, forderte sie. Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) warnte die SPD-Ministerin davor, bei der Reform des Unterhaltsrechts das Kindeswohl zu vernachlässigen. Lösungen, bei denen „Elternkonflikte auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden“, müssten vermieden werden, so Frei.
Wie ist der Unterhalt heute geregelt?
Generell gilt: Trennen sich die Eltern oder waren sie nie ein Paar, so muss das Elternteil den Kindesunterhalt leisten, bei dem das Kind nicht lebt. Eine Ausnahme stellen Familien dar, die sich auf das so genannte Wechselmodell geeinigt haben: In solchen Fällen wohnt das Kind abwechseln bei seiner Mutter und seinem Vater, beide kommen für den Unterhalt auf. Für die Höhe des Unterhalts wird in der Regel die so genannte Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Diese berücksichtigt das Einkommen, das Vermögen und die Lebensverhältnisse der beteiligten Personen.
Was passiert, wenn die Väter nicht zahlen?
Im vergangenen Jahr sprang der Staat bei rund 780.000 Alleinerziehenden ein und zahlte insgesamt rund 2,1 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss. Seit der Neuregelung von 2017 können Alleinerziehende diese Hilfsleistung bis zum 18. Geburtstag der Kinder beziehen. Das Problem: Der Staat schafft es in vielen Fällen nicht, den Vorschuss bei den säumigen Vätern zurückzuholen. Die so sogenannte Rückholquote lag 2018 bei lediglich 13 Prozent. 2017 seien noch 19 Prozent der Mittel zurückgezahlt worden, 2016 sogar 23 Prozent, hieß es im Familienministerium. Damit blieb der Staat im letzten auf fast zwei Milliarden Euro sitzen.
Warum zahlen so viele Väter nicht?
Ist der Vater unbekannt oder gibt die Frau an, seinen Namen nicht zu kennen, kann er nicht belangt werden. Ist der Vater zahlungsunfähig, muss er erst dann wieder einspringen, wenn er ausreichend verdient. Experten schätzen jedoch, dass die Zahl der Väter, die tatsächlich unter die Bemessungsgrenze fällt, relativ klein ist. „Säumige Väter können sich in Deutschland sehr leicht künstlich arm rechnen“, sagte Andreas Peichl, Direktor am Münchener Ifo-Institut unserer Redaktion. „Die Einkommensberechnung im Unterhaltsrecht ist deutlich laxer als im Steuerrecht.
Die meisten Sozialarbeiter in den Jugendämtern sind überhaupt nicht dafür ausgebildet, hier genau nachzurechnen.“ Würde der Staat besser durchgreifen, könnten die Rückholquoten dreimal so hoch sein wie heute: „Legt man die durchschnittliche Einkommenssituation von geschiedenen Vätern mit unterhaltspflichtigen Kindern zugrunde, müsste die Rückholquote zwischen 50 und 70 Prozent liegen.“ Ein weiterer Grund für die miserablen Rückholquoten liege im Behördensystem: „Die Jugendämter vor Ort haben keinen Anreiz, das Geld einzutreiben. Denn sie zahlen zwar den Unterhaltszuschuss aus, müssen zurückgefordertes Geld aber an Land und Bund weiterleiten. Es wäre effektiver, die Finanzämter damit zu betreuen.