Essen. . Eine neue Landesstelle mit zunächst 330 Mitarbeitern soll ab 2019 den Unterhaltsvorschuss zentral eintreiben und Jugendämter entlasten

Das Land Nordrhein-Westfalen will den Druck auf säumige Väter und Mütter erhöhen, die ihrer Unterhaltspflicht fürs Kind nicht nachkommen. Ab Juli 2019 soll das Landesamt für Finanzen als zentrale Behörde für ganz NRW die Aufgabe übernehmen, vom Staat vorgestreckte Unterhaltsleistungen an Kinder von Alleinerziehenden bei den eigentlich unterhaltspflichtigen Ex-Partnern wieder einzutreiben. Dazu werden rund 330 zusätzliche Landesstellen geschaffen, laut Entwurf sollen bis 2021 weitere 320 hinzukommen.

Der sogenannte Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Hilfsleistung für Alleinerziehende, deren Ex-Partner nicht für das gemeinsame Kind aufkommt. 2017 lagen die Gesamtausgaben für betroffene Kinder aus NRW bei rund 266 Millionen Euro. Die Kosten stemmen in NRW die Städte und das Land zu jeweils 30 Prozent sowie der Bund zu 40 Prozent anteilig gemeinsam. Bisher hat allerdings jedes der 187 Jugendämter in Eigenregie versucht, zumindest einen Teil dieses Geldes bei den eigentlich Unterhaltspflichtigen wieder einzufordern – mit mäßigem und kommunal sehr unterschiedlichem Erfolg: Im Landes-Schnitt lagen die sogenannte Rückholquoten 2017 bei 16 Prozent. Der Staat blieb bisher also jährlich auf hohen Millionenausgaben sitzen.

Über 160.000 Kinder und Jugendliche profitieren

Für zusätzlichen Druck hat das Mitte 2017 in Kraft getretene Unterhaltsvorschussgesetz gesorgt, mit dem die Bundesregierung bisherige Beschränkungen beim Kindesalter und der maximalen Bezugsdauer dieser staatlichen Leistung gestrichen hat. Seitdem können Alleinerziehende den Unterhaltsvorschuss in der Regel bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder erhalten. Allein in NRW ist die Zahl der profitierenden Kinder seit Inkrafttreten des Gesetzes um über 60 000 auf zuletzt 160 000 gestiegen. Kleinkinder werden mit 154 Euro im Monat, Jugendliche mit 273 Euro unterstützt.

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Über die zentrale Stelle am Landesamt für Finanzen will das Land die Rückholquote deutlich steigern. Dafür ist allein für das Jahr 2019 ein Budget von rund 25 Millionen Euro für Personal- und Sachausgaben vorgesehen. Bis 2022 sollen die Kosten auf 50,6 Millionen Euro steigen.

Städtische Ämter sollen entlastet werden

Städtische Jugendämter, die seit der Neuregelung von 2017 eine regelrechte Flut von Anträgen auf Unterhaltsvorschuss zu bearbeiten hatten, sollen durch die Landesstelle entlastet werden. Im Gegenzug müssen sie aber auf Einnahmen verzichten. Bisher verblieb die Hälfte der wieder eingetriebenen Unterhaltskosten bei den Rathäusern. Das Land will die Gelder nicht mehr weiterreichen. Rückgriffe, heißt es im Gesetzesentwurf, die das Land durchsetze, verbleiben bis auf einen 40-prozentigen Anteil an den Bund vollständig im Landeshaushalt.