Duisburg. . Duisburg wollte öffentliches Trinken in der City untersagen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf kippt das Verbot. Andere Städte reagieren gelassen

Es gibt sie an Bahnhöfen, in Parks und auf öffentlichen Plätzen: Gruppen von Menschen, die unter freiem Himmel Alkohol trinken und damit Händlern und Passanten oft unangenehm auffallen. Die Stadt Duisburg ist mit einem besonders weitreichenden Alkoholverbot für ihre Innenstadt gegen die Trinkerszene vorgegangen. Jetzt muss die Kommune zurückrudern.

Am Mittwoch hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht der Klage einer Anwohnerin stattgegeben und das 2017 eingeführte Alkoholverbot für einen erheblichen Teil der Duisburger Innenstadt wieder gekippt. Eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit sei allein durch den Konsum von Alkohol nicht belegt, so das Gericht. Zudem könne die Stadt Duisburg nur verhältnismäßig wenige Fälle dokumentieren, mit denen sich unliebsame Nebenwirkungen übermäßigen Alkoholkonsums belegen ließen. Auch sei störendes Verhalten schon durch andere Vorschriften untersagt.

Duisburg: Verbot gilt vorerst weiter

Die Stadt Duisburg kann beim Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung der Berufung beantragen. Zunächst wolle man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, teilte das Rathaus mit. Das erst im März vom Stadtrat bis 2021 verlängerte Verbot sei weiter gültig, bis das Urteil rechtskräftig werde. Ein Sprecher verwies auf Erfolge der bisherigen Regel: Störungen und Belästigungen durch Alkoholisierte seien zurückgegangen.

Geklagt gegen das Duisburger Verbot hatte die 32-jährige Diplom-Übersetzerin Marion Wegscheider. Durch den Beschluss des Duisburger Rates sei ihr etwas verboten worden, was nicht verboten werden dürfte: bei schönem Wetter unter freiem Himmel ein Bier zu trinken. Nach der Urteilsverkündung zeigte Wegschneider sich zufrieden. Sie werde mal wieder ein Bier in der City trinken – „wenn ich Lust und Zeit habe“. Einzelhändler hingegen kritisierten die Gerichtsentscheidung.

Alkoholverbote in Bonn, Gelsenkirchen und Herne

Alkoholverbote sind in Deutschland keine Seltenheit. In Teilen Bonns gilt eine solche Regel seit 2008. Der Konsum konnte damit laut Stadt zwar unterbunden werden. „Die Szene hat sich allerdings in angrenzende Bereiche verlagert“, hieß es.

In Ruhrgebiets-Städten mit Alkoholverboten reagierten die Rathäuser gelassen auf das Düsseldorfer Urteil. Man erwarte keine Auswirkungen, hieß es etwa in Gelsenkirchen. Dort gilt bereits seit einigen Jahren ein striktes Nein zum Alkoholkonsum, das allerdings konkret etwa für das Umfeld von Haltestellen von Bus und Bahn gilt. „Damit fahren wir sehr gut“, so ein Sprecher.

Auch in Herne rechnet man nicht mit Konsequenzen aus dem Düsseldorfer Urteil. Dort gilt seit 2016 ein Verbot in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Straßen. Dies sei aber kein „klassisches Alkoholverbot“, so ein Sprecher. Der Konsum sei untersagt, wenn öffentliche Einrichtung wie Bänke, Grünanlagen oder Wartehäuschen „dem Gemeingebrauch und damit ihre Zweckbestimmung entzogen werden“.

Essens Dezernent sieht sich bestätigt

Essens Ordnungsdezernent Christian Kromberg sieht sich durch das Urteil bestätigt. Er gehörte schon 2015 zu den Skeptikern eines Alkoholverbotes, das damals für die Essener City diskutiert und verworfen wurde. „Als Ordnungsdezernent hätte man sicher gerne eine solche Möglichkeit im Instrumentenkasten, um eine Trinkerszene zu steuern“, sagte Kromberg. Bereits vor drei Jahren hatte er rechtliche Bedenken, ob das Mittel verhältnismäßig sei zu der abstrakten Gefahr, die von der Trinkerszene ausgehe. Essen suchte Alternativen – und verbot etwa das „Lagern“ im öffentlichen Raum.