Essen. SPD-Fraktion lehnt eine neue Rechtsverordnung für die Trinkertreffs ab. Damit bremsen die Sozialdemokraten ihren eigenen Oberbürgermeister aus.
Auf die Schnapsidee des Oberbürgermeisters folgt Ernüchterung: Die SPD im Rat der Stadt wird dem geplanten Alkoholverbot an den Trinkertreffs der südlichen Innenstadt eine Absage erteilen. „Wir wollen das Verbot nicht“, sagte Fraktionschef Rainer Marschan gestern klipp und klar auf NRZ-Anfrage. Damit ist die vom Koalitionspartner CDU bis zuletzt erhoffte notwendige Ratsmehrheit für die neue wie umstrittene Rechtsverordnung der Stadt dahin, die den Willy-Brandt-Platz, den Heinrich-Reisner-Platz und das Carrée entlang des Handelshofs zur Bannmeile für Bier und Konsorten erklären sollte.
Diesem Plan der Stadtspitze konnten nach den Grünen, Linken, FDP und BAL nun auch die Sozialdemokraten nichts abgewinnen: Ein Verbot provoziere eine Verdrängung an andere Orte, wo das Trinken in der Öffentlichkeit ebenfalls zum Problem werden könne, so Marschan. Wobei der Fraktionschef zudem nicht glaubt, dass ein solches Vorgehen rechtlich haltbar wäre. Politisch kaum nachvollzuziehen ist dabei: Oberbürgermeister Reinhard Paß (SPD) hat offenbar nichts von der Entscheidung „seiner“ Genossen gewusst, als er nach der gestrigen Sitzung des städtischen Verwaltungsvorstands sein Presseamt damit beauftragte, zu einem Treffen mit Journalisten am Freitag einzuladen. Das vorgesehene Thema: Die Verlagerung der Trinkerszene und das Alkoholverbot, aus dem nun rein gar nichts mehr wird.
Verbot provoziert nur eine Verdrängung
Die Essener Polizeiführung dürfte diese Entwicklung recht leidenschaftslos zur Kenntnis nehmen, zumal das Thema „zu 90 Prozent kein polizeiliches Problem ist“, wie Polizeipräsident Frank Richter gestern gegenüber der NRZ formulierte. Vertreter der Stadt waren noch am vergangenen Freitag in der Behörde vorstellig geworden waren, um sich der Rückendeckung der Landesbehörde bei der Durchsetzung ihres Vorhabens zu versichern. Und im Kern vermutlich das zu hören bekamen, was Richter gestern öffentlich sagte: „Eine solche Verordnung durchzusetzen, darf keine priorisierende Aufgabe für die Polizei werden. Unsere Auftragsbücher sind auch so voll.“
Auch in der Behörde an der Büscherstraße dürfte bekannt sein, dass sich die Stadt mit ihrem Vorstoß juristisch auf mehr als dünnes Eis begeben hätte. In Nordrhein-Westfalen existiert nach Recherchen des Essener Rechtsamts keinerlei verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung für eine solche Art von Alkoholverboten im öffentlichen Raum. Generell gilt eh: Ein Veto kann nur dann Bestand haben, wenn von den Mitgliedern einer Szene eine Gefahr ausgeht, Gewalt oder erhebliche Störungen drohen. Dass dies zum Beispiel am Willy-Brandt-Platz der Fall ist, wäre wohl nur schwer nachzuweisen gewesen.
Geld für neues Urinal bewilligt
Allein Bonn wähnt sich seit Jahren im Erfolgsrausch. Und das auch nur, weil dort bislang noch niemand gegen die trockengelegte Zone in einem bestimmten Teil der Innenstadt geklagt hat. So gilt die Verordnung am Rhein seit 2008.
Doch dort, wo geklagt wurde, kassierten Gerichte entsprechende kommunale Alleingänge regelmäßig ein. Oberbürgermeister Reinhard Paß und die klare Mehrheit des städtischen Verwaltungsvorstands aber schienen mehr nach dem Motto „wo klein Kläger, da auch kein Richter“ zu handeln. Sie setzten sich über die für Juristen wichtige „herrschende Meinung“ hinweg, um die Idee eines Alkoholverbots als Teil eines Gesamtkonzepts für die Verlagerung der Trinkerszene an den neuen Standort zwischen Hauptbahnhof und Isis-Hotel durchzusetzen.
So bleibt Oberbürgermeister Reinhard Paß nach der eindeutig ablehnenden Haltung seiner Genossen am Freitag nicht viel Neues zu verkünden. Eigentlich nur noch das: Das Urinal für die Trinkerszene soll zumindest auf dem Papier endlich Formen angenommen haben und das Geld dafür bewilligt sein.