Berlin. . Die Bundesregierung geht mit einem Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) härter gegen Kinderpornografie und Cybermobbing vor, doch die Pläne werfen bei vielen Eltern Fragen auf. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
Die Bundesregierung geht härter gegen Kinderpornografie und Cybermobbing vor , doch die Pläne werfen bei vielen Eltern Fragen auf.
Worum geht es im Kern?
Mit dem Gesetz sollen Opfer von Kindesmissbrauch und -pornografie besser geschützt werden. Justizminister Heiko Maas (SPD) erwartet, dass künftig mehr Sexualtäter zur Rechenschaft gezogen werden können.
Wie werden Kinder geschützt?
Das Strafmaß für den Besitz von Kinderpornos wird von zwei auf drei Jahre erhöht. Zudem stellt das Gesetz klar, dass auch „Posing-Bilder“ von Kindern und Jugendlichen in geschlechtsbetonter Haltung als Pornografie gelten. Strafbar ist in Zukunft, Nacktbilder von Kindern (und ebenso von Erwachsenen) in Alltagssituationen unbefugt herzustellen oder weiterzugeben. Maas: „Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen darf niemand Geld verdienen.“
Was bedeutet das für Familienfotos am Strand?
Eltern können weiterhin ihre Kinder nackt fürs Familienalbum fotografieren, so Maas. Juristen warnen aber vor Grauzonen: „Schon beim Fotografieren in der Familie droht der Staatsanwalt, etwa wenn sich beim Kindergeburtstag Kinder unter einem Rasensprenger abkühlen“, erklärte der Deutsche Anwaltsverein. Streng genommen müssten alle Eltern ihre Einwilligung zum Foto geben.
Darf man Kinderbilder noch auf Facebook posten?
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In sozialen Netzwerken dürfen Eltern Bilder ihrer nackten Kinder in Alltagsszenen weiter verbreiten. Der Kinderschutzbund mahnt aber: „Tun Sie das nicht. Es ist gefährlich und verletzt die Würde der Kinder.“ Wenn Eltern solche Bilder Chatrooms oder Tauschbörsen zur Verfügung stellen, machen sie sich strafbar.
Was ist mit peinlichen Fotos im Netz?
Wer ohne Erlaubnis Nacktbilder oder bloßstellende Fotos verbreitet, die dem Ansehen des Betroffenen sehr schaden können, dem droht schneller Strafe als bisher. Das rücksichtslose Posten solcher Bilder im Internet soll durch höhere Strafen – bis zu drei Jahren Haft – begrenzt werden.
Was ist mit Sexualstraftaten?
Künftig kann der, der im Netz Minderjährige anspricht, um sexuelle Kontakte anzubahnen, bestraft werden. Die Verjährung von Sexualdelikten beginnt mit dem 30. statt dem 21. Lebensjahr des Opfers.
Was sagt die Polizei?
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt den Plan. Es würden wichtige strafrechtliche Lücken geschlossen.