Essen. Als Reaktion auf den Fall Edathy ermittelt die Staatsanwaltschaft in NRW in 133 Fällen gegen mutmaßliche Besteller von Kinderpornografie.

Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen ermitteln in 133 Fällen gegen Besteller von mutmaßlichen Kinderpornos des kanadischen Anbieters Azov, bei dem auch der zurückgetretene SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy einschlägige Bilder und Videos gekauft hat. Schwerpunkte der NRW-Ermittlungsverfahren im Rahmen der „Operation Spade“ sind Köln, Münster und das Ruhrgebiet.

Im Raum Dortmund, in Essen und in Düsseldorf prüfen die Ermittler danach je zehn Verdachtsfälle, in Bochum, Duisburg und Hagen fünf, in Arnsberg vier, in den Bereichen Moers und Kleve zusammen ebenfalls vier und in Siegen einer. NRW-Spitzenreiter sind die Städte Köln mit 19 Fällen und Münster mit 13. Zum Vergleich: Im viel größeren Hamburg gibt es 15 Verdachtsfälle.

Ob es sich in jedem Einzelfall um harte Kinderpornografie handelt oder „nur“ um das Posing nackter Jungen ohne eine Darstellung sexueller Handlungen, ist noch offen. Das wird von den Fahndern vor Ort bewertet. In einigen Fällen hat es auch schon Verfahrenseinstellungen gegeben.

Bundesregierung beschließt härtere Strafen für Kinderpornografie

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Posing-Fälle sind erst in Zukunft strafbar. Diese Verschärfung ist der Kern einer Reform des Sexualstrafrechts, die die Bundesregierung beschlossen hat. Weitere Eckpunkte des Entwurfs von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD): Verjährungsfristen bei Missbrauch werden deutlich verlängert. Verjährung tritt künftig erst ein, wenn das Opfer das 50. Lebensjahr erreicht hat. Auch wird in Zukunft bestraft, wer unerlaubt nackte Kinder fotografiert und ins Internet stellt.

Das Auftauchen der Azov-Datei, in der der Kundenname des früheren Innenausschuss-Vorsitzenden enthalten war, hatte die Gesetzesverschärfungen angestoßen. Sie war von kanadischen Ermittlern deutschen Kollegen im Februar 2012 bei einem Treffen in Selm bei Recklinghausen übergeben worden. Der Generalstaatsanwalt Frankfurt, dessen Zentralstelle für die Bekämpfung von Internetkriminalität (ZIT) die Erstauswertung der Fälle mit der Prüfung von 500 Stunden Filmmaterial und 70 000 Bilddateien vorgenommen hat, bestätigte der WAZ die Weiterleitung von 693 Verfahren an die Behörden in den Bundesländern.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert eine Aufstockung der Zahl der Fahnder in diesem Sektor der Kriminalität.