Düsseldorf. . Seit die Fünf-Prozent-Hürde abgeschafft wurde, kämpfen Stadträte und Kreistage mit einer Zersplitterungs-Tendenz. Immer mehr „Einzelkämpfer“ und Zweiergruppen behindern die politische Arbeit. Die NRW-SPD fordert nun die Einführung einer neuen Sperrklausel, doch dafür benötigt sie die Hilfe der CDU.

Der Einführung einer Drei-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in NRW steht rechtlich nichts im Wege. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der renommierten Bonner Anwaltskanzlei Redeker im Auftrag der SPD. Landtagsfraktionschef Norbert Römer kündigte bis zum Jahreswechsel eine rot-grüne Initiative an, um die kommunale Sperrklausel erstmals in der Landesverfassung zu verankern.

„Es gibt keine verfassungsrechtlichen Bedenken“, fasste Römer die Expertise von Wolfgang Roth zusammen. Der Gutachter sehe die Möglichkeit, eine Verfassungsänderung vor allem mit der „fortschreitenden Zersplitterung“ von Räten und Kreistagen zu begründen. Dadurch würden ihre „Funktionsfähigkeit“ und die Ar­beitsabläufe beeinträchtigt oder gefährdet.

43 Zweier-Gruppen und 64 Einzelkämpfer im Revier

Das Gutachten listet auf, wie sich das Fehlen einer Sperrklausel auswirkt. 1994, als noch die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen galt, gab es in keiner der 23 kreisfreien Städte Einzelmandatsträger oder Zweier-Gruppen im Rat. Nach dem Wegfall der Sperrklausel 1999 zogen bereits in 15 der 23 Großstadt-Räte insgesamt 23 Zweier-Gruppen ein. Seit der Wahl 2014 gibt es in 22 Großstadt-Räten 43 Zweier-Gruppen und weitere 64 „Einzelkämpfer“ – also insgesamt 150 Mandatsträger, die keine Fraktion bilden können.

Ähnlich sieht es in den Kreistagen aus. Die „Zersplitterungstendenz“ werde sich fortsetzen, so Roth. Dass Sitzungen deshalb bis in die Morgenstunden dauern, sei ehrenamtlichen Politikern nicht zuzumuten, findet Römer. Allerdings hat das Verfassungsgericht hohe Hürden errichtet: Ausufernde Sitzungen seien kein Beleg, dass ein Rat „funktionsunfähig“ sei. Eine Drei-Prozent-Hürde muss also rechtlich wasserdicht sein, denn Römer rechnet mit Klagen.

Um die für eine Verfassungsänderung nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag zu erreichen, setzt die SPD auf Armin Laschet. Römer erinnerte den CDU-Fraktionschef daran, dass sein Vorgänger Karl-Josef Laumann mehrfach eine Sperrklausel gefordert habe.