Berlin. . Die Terrorgruppe ist in der Bundesrepublik nicht verboten. Deshalb können deutsche „Gotteskrieger“ hierzulande oft nicht belangt werden. 400 Deutsche sollen sich bereits aufgemacht haben, um in der Terrortruppe zu kämpfen. Etwa ein Drittel ist bereits zurückgekehrt.

Die Bundesregierung schätzt, dass bisher 400 Personen aus Deutschland nach Syrien ausgereist sind, um dort zu kämpfen. Etwa ein Drittel von ihnen ist inzwischen zurückgekehrt. Bei 40 Kämpfern lägen Hinweise vor, dass sie in Syrien verstorben seien, „wobei in keinem Fall eine behördliche Bestätigung vorliegt“, so die Bundesregierung. Außerdem hätten die deutschen Behörden seit April 2013 insgesamt 28 Personen an der Ausreise nach Syrien gehindert. Davon besaßen 18 die deutsche Staatsbürgerschaft.

Der Punkt ist: Die Behörden haben oft keine Handhabe, gegen mutmaßliche deutsche Mitglieder der Terrorgruppe „Islamischer Stat“ (IS) vorzugehen. Denn: Der IS ist in Deutschland nicht verboten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Linke für Betätigungsverbot

Der Bundesregierung seien keine „Organisations-, Steuerungs- und Führungsstrukturen“ der IS in Deutschland bekannt, ebenso wenig Aufrufe zu Anschlägen in Europa. Lediglich Einzelpersonen sympathisierten mit der Gruppierung. Es gebe allerdings eine Zunahme der Propagandabeiträge in sozialen Medien wie Facebook und Twitter. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, forderte die Regierung auf, „schnellstmöglich ein Betätigungsverbot gegen diese Mördertruppe in die Wege“ zu leiten. Das würde dazu beitragen, dass heimkehrende Syrien-Kämpfer nicht mehr öffentlich für die Organisation werben könnten, erklärte sie dieser Zeitung.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, kann die Regierung unter bestimmen Bedingungen deutschen Dschihadisten die Staatsbürgerschaft entziehen. Das erlaubt das Gesetz schon heute, wenn ein Bürger freiwillig ohne Erlaubnis der Bundeswehr für eine andere Armee „oder einem vergleichbaren bewaffneten Verbands eines ausländischen Staates“ kämpft.

Nach Angaben des Vorsitzenden des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), wird geprüft, ob der Paragraf 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes auch für Personen gilt, die nicht für einen Staat, wohl aber für „die Privatarmee einer Terror-Organisation kämpfen“. Voraussetzung ist immer, dass der Betroffene die Staatsbürgerschaft des Landes besitzt, für das er kämpft. Denn laut Grundgesetz darf niemand mit der Ausbürgerung staatenlos werden.

Foleys Mörder identifiziert

In Großbritannien haben die Geheimdienste den Mörder des US-Journalisten James Foley nach Angaben der „Sunday Times“ identifiziert. Die Zeitung berief sich auf hohe Regierungsquellen. Bei dem mutmaßlichen Henker soll es sich demnach um einen 23-Jährigen aus London handeln. Der Mann habe vor kurzem über Twitter ein Bild von sich verbreitet, auf dem er einen abgetrennten Kopf hochhält, heißt es in dem Bericht. Er habe seine Familie in Nord-London 2013 verlassen, um für die Terrorgruppe IS zu kämpfen.

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Der US-Journalist Foley war im November 2012 in Syrien verschwunden. Der IS enthauptete ihn als Rache für US-Luftangriffe im Nordirak und veröffentlichte dazu ein Propagandavideo. Darauf war ein maskierter Mann mit britischem Akzent zu sehen, der auf den Spitznamen „Dschihadi John“ hören soll.

Großbritanniens Außenminister Philip Hammond drückte am Sonntag seinen Abscheu darüber aus, dass der Mörder Foleys Brite sein soll. „Dies ist ein Betrug an unserem Land, unseren Werten und allem, wofür wir stehen“, erklärte er.