Berlin. Ab Januar werden geständige Steuerbetrüger weit stärker zur Kasse gebeten, um straffrei davonzukommen. Sie müssen sich auch über einen längeren Zeitraum offenbaren. Viele machen daher jetzt noch reinen Tisch. Die Zahl der Selbstanzeigen steigt auf Rekordniveau.
Vor Inkrafttreten schärferer Regeln Anfang nächsten Jahres legen tausende Steuerbetrüger ihr ins Ausland geschleustes Schwarzgeld noch schnell offen. Die Zahl strafbefreiender Selbstanzeigen hat sich im ersten Halbjahr dieses Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt, in einigen Ländern hat sie sich verdreifacht. Nach einer dpa-Umfrage meldeten sich bis Ende Juni rund 22 500 Schwarzgeld-Besitzer beim Fiskus in der Hoffnung, noch ohne die erhöhten Zuschläge straffrei davon zu kommen. Die Länderkassen verbuchten dadurch allein in den ersten sechs Monaten schätzungsweise bis zu eine halbe Milliarde Euro an Mehreinnahmen.
Hintergrund sind vor allem die strengeren Vorgaben, die ab 2015 für eine strafbefreiende Selbstanzeige gelten. Hinzu kommt, dass auch Schweizer Banken ihre Praxis ändern und auf Offenlegung dringen. Daher zeichnet sich für 2014 ein Rekordjahr bei Selbstanzeigen ab. Hinzu kommen die sogenannten CD-Käufe und bekanntgewordene prominente Steuerbetrugsfälle. Einige Länder schließen den Ankauf weiterer Daten nicht aus, solange der automatisierte Datenaustausch in Steuerfragen zwischen den Staaten noch nicht umgesetzt ist.
2015 wird's teurer für geständige Steuerbetrüger
Für geständige Steuerbetrüger wird es ab Januar 2015 deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Zum 1. Januar 2015 sinkt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50 000 auf 25 000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von zehn Prozent von einer Strafverfolgung abgesehen.
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100 000 Euro werden 15 Prozent Strafzuschlag fällig, ab einer Million Euro 20 Prozent. Bisher wird ein Zuschlag von fünf Prozent berechnet. Zudem müssen neben dem hinterzogenen Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden. Zudem wird die Strafverfolgungsverjährung auf zehn Jahre ausgedehnt.
Anzeigen in NRW auf 4591 erhöht
Die meisten Selbstanzeigen von Steuerbetrügern sind zuletzt in Baden-Württemberg eingegangen: In den ersten sechs Monaten waren es 5167 gegenüber 2363 im Vorjahreszeitraum. In Nordrhein-Westfalen erhöhte sich die Zahl der Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Schweizer Banken im selben Zeitraum von 1528 auf 4591, in Hessen stiegen die Selbstanzeigen mit Bezug zu Kapitalanlagen in der Schweiz von 1009 auf 2181. In Niedersachsen meldete der Fiskus einen Anstieg von 1103 auf 2218 Selbstanzeigen. Ähnlich war die Entwicklung in Rheinland-Pfalz, wo im ersten Halbjahr 2352 Steuerhinterzieher reinen Tisch machten nach 936 vor einem Jahr.
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In Bayern gingen in den ersten sechs Monaten 3373 Selbstanzeigen ein. Allerdings registrierte das Finanzministerium im zweiten Quartal bereits einen deutlichen Rückgang im Vergleich zum Jahresauftakt. Dafür sei es zuletzt im Schnitt um höhere hinterzogene Summen gegangen. In München wird für den Jahresverlauf mit einem weiteren Rückgang der Selbstanzeigen gerechnet.
737 Anzeigen in der Hauptstadt
Die Berliner Finanzbehörden verbuchten bis zum 2. Juli 737 Selbstanzeigen; im ersten Halbjahr 2013 waren es 385. In Hamburg waren es 526 nach 204 im Vorjahreszeitraum. In Schleswig-Holstein registrierte der Fiskus bis Jahresmitte 377 Selbstanzeigen gegenüber 179 im ersten Halbjahr 2013.
Im Saarland meldeten sich bis Ende Juni 339 Steuerbetrüger per Selbstanzeige, um ihre ausländischen Kapitalerträge nachträglich zu versteuern. Im ersten Halbjahr 2013 waren es nur 94 gewesen. Auch in Sachsen hat sich die Zahl mehr als verdreifacht - von 53 auf 183. Ähnliches Bild in Bremen: Dort gab es einen Anstieg von 74 auf 225.
In Brandenburg haben sich in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 142 Steuerbetrüger selbst angezeigt, knapp 30 mehr als im gesamten Vorjahr. In Sachsen-Anhalt gab es im ersten Halbjahr 48 Selbstanzeigen zu ausländischen Geldanlagen (1. Halbjahr 2013: 16), in Thüringen 70 (17) sowie in Mecklenburg-Vorpommern 17 (13). (dpa)