Berlin.

Nach dem Urteil gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung ist sich die Koalition mit den Ländern einig: Auch andere Steuerhinterzieher sollen sich mit einer Selbstanzeige nicht mehr ganz so billig freikaufen können – die Regeln werden verschärft, abgeschafft wird die strafbefreiende Selbstanzeige aber nicht. Kritikern geht das nicht weit genug.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zeigte sich gestern entschlossen: Wer mehr als 50 000 Euro Steuern hinterziehe, für den soll es nach einer Selbstanzeige teurer werden. Der zusätzliche Strafzuschlag von 5 Prozent für solche Summen soll erhöht werden (hinzu kommt die Steuerschuld mit Hinterziehungszinsen von 6 Prozent). Zudem werde der Zeitraum verlängert, für den man in der Selbstanzeige alles offen legen müsse. Betroffene müssen dann, so heißt es im Finanzministerium, nicht nur für die zurückliegenden fünf Jahre, sondern für zehn Jahre ihre Steuererklärungen vollständig korrigieren.

Schäuble kündigte im Kern allerdings nur an, worauf sich Bund und Länder auf Arbeitsebene längst verständigt haben. Ende März soll die Finanzministerkonferenz grünes Licht geben.

Noch werden Einzelheiten diskutiert: NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) etwa fordert bei Selbstanzeigen einen Strafaufschlag auf die Steuerschuld von zehn Prozent ab dem ersten Euro. Mit der Neuregelung werden so oder so die Nachzahlungen an den Staat zum Teil deutlich höher, was für Bund und Länder das Festhalten an dem umstrittenen Instrument noch attraktiver macht.

Kritiker haben dennoch Bedenken, die Selbstanzeigen beizubehalten. SPD-Politiker wie Finanzexperte Joachim Poß oder Fraktionsvize Carsten Schneider wollen diesen Ausweg für reuige Steuersünder mindestens auf längere Sicht schließen, die Linkspartei sofort.

Die Deutsche Steuergewerkschaft fordert, strafbefreiende Selbstanzeigen nur noch bei Summen bis 50 000 Euro zuzulassen. Viel wichtiger sei der automatische Datenaustausch auch mit der Schweiz.