Berlin. . Einige CDU-Politiker wollen deutschen Gotteskriegern Heimkehr verweigern. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hält dies für nicht möglich. Bislang werden Gotteskrieger nach der Wiedereinreise klassifiziert und danach unter Umständen beobachtet oder sogar verhaftet.

Immer mehr Unions-Politiker fordern, gewaltbereite Islamisten auszubürgern. Sie wollen Kämpfern in Syrien oder im Irak die Heimkehr nach Deutschland versperren. Die Wiedereinreise verboten? Geht das? Die Liste der Befürworter ist so lang wie prominent. Darunter sind sogar zwei CDU-Vizechefs, Thomas Strobl und Armin Laschet.

„Markige Worte“, spottet NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD). Er rechnet nicht damit, dass nach der Sommerpause Taten folgen werden, sprich: neue Gesetze. Aber das Unbehagen teilt Jäger: Welche Gefahr geht von den Gotteskriegern aus?

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Mit dem Personalausweis in den Dschihad

Der Verfassungsschutz weiß von 400 Ausreisen, zu 80 Prozent Deutsche. Wenn die Behörden frühzeitig von Leuten erfahren, die in den Dschihad ziehen, können sie ihnen die Pässe sperren. Man kann ihnen aber nicht den Personalausweis nehmen, das verbietet das Grundgesetz.

Für eine Reise in die Dschihadisten-Drehscheibe Türkei brauchen Deutsche nur einen Personalausweis. Wenn die Kämpfer außer Landes sind und eines Tages aus Syrien oder anderen Gebieten heimkehren, „kann man Deutschen die Einreise nicht verweigern“, so Jäger.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) weiß das auch und hält sich zurück. Bund und Länder haben eine Arbeitsgruppe gebildet, die schärfere Gesetze „prüft“. Schnelle Reaktion – Fehlanzeige. Erst mal Zeit gewinnen.

TerrorBisher rund 100 Rückkehrer

Rund 100 Islamisten sind nach Deutschland zurückgekehrt. Jäger teilt sie in drei Gruppen ein: Traumatisierte, Desillusionierte und Radikalisierte. Die letzte Gruppe, oft genug kampferfahren, gilt als gefährlich. Kommen sie heim, werden sie beobachtet oder mit einem Haftbefehl empfangen, falls sie gegen Gesetze verstoßen haben. Dazu reicht etwa der Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung aus.

Wenn Bund und Länder nun über schärfere Gesetze beraten, geht es darum, Ausreisen zu erschweren oder auf Einreisen entschlossener mit Haftbefehlen zu reagieren. Im Ausländerrecht sieht de Maizière gar keinen Handlungsbedarf. Ausländer muss man in Deutschland nicht einreisen lassen. Für sie gilt, was Laschet angemahnt hat: Wer mit Terroristen zusammen kämpfe, „verwirkt sein Aufenthaltsrecht“.