Düseldorf. . Armin Laschet, CDU-Landeschef in NRW, fordert den Staat auf, mehr Härte im Umgang mit Menschen zu zeigen, die als Gotteskrieger in Syrien gekämpft haben und ihre islamistischen Ansichten in Deutschland verbreiten möchten. Laschet denkt über Einreiseverbote oder Passentzug nach.
Der NRW-CDU-Landeschef Armin Laschet fordert Rückkehrverbote nach Deutschland für islamistische Gewalttäter, die im syrischen Bürgerkrieg gekämpft haben. Wer im syrischen Bürgerkrieg mit Terroristen zusammen kämpfe, verwirke sein Aufenthaltsrecht in Deutschland, sagte Laschet in Düsseldorf. Er forderte mehr Härte des Staates. Islamisten, die aus Krisengebieten zurückgekehrt seien, müssten aus Sicht des CDU-Politikers ständig von den Sicherheitsbehörden beobachtet werden.
Dazu müsse konvertierten Deutschen in Einzelfällen der Pass entzogen werden, wenn sie sich etwa zur radikalen Terrorgruppe IS bekennen würden und planten auszureisen, so Laschet weiter. Verfassungsschützer beobachten seit langem die Reisebewegungen aus Deutschland Richtung Syrien. Die Zahl der Ausreisen ist stetig gestiegen.
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Mehr als 400 Ausreisen seit 2011
Mehr als 400 hat der Verfassungsschutz seit dem Ausbruch des Konflikts 2011 gezählt. Manche kommen zurück. Etwa 100 der Richtung Syrien ausgereisten Islamisten sind nach Erkenntnissen der Verfassungsschützer wieder in Deutschland. Aber kann man heimkehrenden Kämpfern die Wiedereinreise verwehren und ihnen im Zweifel die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen?
In Artikel 16 des Grundgesetzes heißt es: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ Das heißt, es gibt keine Möglichkeit, jemandem den deutschen Pass abzuerkennen, weil er eine schwere Straftat begangen hat oder weil von ihm Terrorgefahr ausgeht. Auch darf eigentlich niemand staatenlos werden. Im Staatsangehörigkeitsrecht gibt es aber einige Regelungen, die im Ausnahmefall zum Verlust der Staatsbürgerschaft führen können: wenn jemand etwa eine bestimmte andere Staatsangehörigkeit annimmt oder bei seiner Einbürgerung in Deutschland falsche Angaben gemacht hat.
Doch hat auch das Grenzen: Wer bis zur Einbürgerung unauffällig ist, sich erst dann radikalisiert und in den Islamismus abtaucht – was Experten zufolge in der Szene oft der Fall ist –, dem kann niemand den deutschen Pass nehmen. Auch mit Einreiseverboten ist es so eine Sache. Einem Deutschen darf der Staat nicht die Einreise verwehren. Auch bei Nicht-Deutschen gibt es dafür einige Hürden.