Brüssel. . Die Pläne von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt könnten gegen EU-Recht verstoßen, da sie ausländische Autofahrer einseitig belasteten. Eine automatische Rückerstattung der Maut über die Kfz-Steuer für deutsche Fahrer sei nicht zulässig.
Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bescheinigt seiner geplanten Pkw-Maut ausdrücklich: „Europarechtlich zulässig!“ Für die meisten Brüsseler Verkehrspolitiker aber bleibt eine komplette Entlastung deutscher Autofahrer ein Verstoß gegen die EU-Regeln.
EU-Verkehrskommissar Siim Kallas hatte dem CSU-Minister zuletzt noch einmal persönlich erläutert sowie auch schriftlich gegeben, was die EU-Zentrale für lobenswert, was für zulässig und was für unakzeptabel hält.
Bedenken aus Brüssel
Straßenbenutzungsgebühren? Das sei ein gutes Instrument, Geld aufzutreiben für die nötige Modernisierung des Straßennetzes. Vignetten? Nicht ideal, aber statthaft. Automatische Rückerstattung der Maut über die Steuer? „Kann nicht sein.“ Doch genau so sieht es Dobrindts Konzept vor.
In einer ersten Reaktion vermied Kallas gestern allerdings eine harsche Zurückweisung. Seine Sprecherin erklärte, „wenn die Kraftfahrzeug-Steuer im Kontext der Einführung von Straßenbenutzungsgebühren verändert wird, sollte dies nicht darauf gerichtet sein, ausländische Fahrzeughalter zu benachteiligen. Jeder sollte einen fairen Anteil für die Nutzung und Pflege zahlen.“
Für die Grünen erklärte Michael Cramer, Dobrindts Vignette verstoße klar gegen EU-Recht. Skepsis äußerten auch die Sozialdemokraten.