Düsseldorf. . Schwere Dienstwagen und üppige Sonderzuweisungen erzürnen den Bund der Steuerzahler. Der Landesrechnunghof zweifelt gar an der Verfassungsmäßigkeit dieser Zahlungen. Aber die Parteien und Fraktionen sehen sich im Recht.

Demokratie hat ihren Preis. Deshalb leistet sich der Düsseldorfer Landtag neben der Präsidentin gleich vier Vizepräsidenten – pro Fraktion einen. Ausgestattet jeweils mit schwerem Dienstwagen (A8), Fahrer und einer halben Bürostelle.

Vize-Präsident Daniel Düngel von der Piraten-Partei hat das Politiker-Privileg jetzt offenbar überreizt: Der Pirat hat sein Leasing-Auto häufig selbst kutschiert (aus Versicherungsgründen verboten) und soll nicht zuletzt durch Privatfahrten zu viele Kilometer zurückgelegt haben (58.000 pro Jahr). Als Landtagspräsidentin Carine Gödecke (SPD) darauf die Richtlinien für Privatfahrten verschärfte, gab der politische Freibeuter das PS-starke „Luxusschiff“ freiwillig zurück.

Der Bund der Steuerzahler mahnt seit Jahren, dass der Landtag mehr sparen muss. In diesem Jahr umfasst der Etat 124 Millionen Euro – einschließlich der Diäten von 10.726 Euro monatlich für die 237 Abgeordneten. Allein die Abgeordnetenbezüge und Pensionen für Ehemalige und Hinterbliebene summieren sich auf 45 Millionen Euro. Für die fünf Fraktionen SPD, CDU, Grüne, FDP und Piraten sprudeln zudem 13,7 Millionen Euro Zuweisungen. Dass der Landtag gleich vier Vizes braucht, hält Heiner Cloesges vom Steuerzahlerbund für überflüssig. „Ich sehe keine sinnvolle Funktion.“

Sonderzahlungen sind möglicherweise verfassungwidrig

Der Landesrechnungshof rügt obendrein die gängige Praxis, den Funktionsträgern der Fraktionen neben den Diäten weitere Zuweisungen zukommen zu lassen. Seit dem Jahr 2000 bekamen Obleute der Ausschüsse, Justiziare der Fraktionen oder Sprecher der Arbeitskreise mehrere Millionen Euro extra. Für den Landesrechnungshof sind diese Sonderzahlungen möglicherweise ein Verstoß gegen die Verfassung. Der Landtag steht hingegen hinter der Praxis und will auch in Zukunft die Fraktionen weitere Millionen an Zulagen ausschütten lassen.

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Dass es diese Sonderzahlungen gibt, ist seit der letzten Veröffentlichung über eine Prüfung der Fraktionskassen im Jahr 2010 bekannt. Allerdings verschwieg der Landesrechnungshof (LRH) bislang, um welche Summen es geht und welche Funktionsträger in den jeweiligen Fraktionen nach Ansicht des LRH zu Unrecht bedacht werden. Diese Auskünfte gab der LRH erst nach einer erfolgreichen Auskunftsklage dieser Redaktion vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Demnach haben vor allem CDU und SPD in die Kassen gegriffen, um führenden Fraktionsmitgliedern Zusatzgeld anzudienen.

Für die Landtagsparteien sind die Zulagen durch das Fraktionsgesetz abgesichert. Das Landtagspräsidium deckt diese Ansicht. Eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes Schleswig-Holstein unterstützt die Position teilweise. Dort sind Zulagen zulässig, solange das Extrageld auf „besonders herausgehobene politisch-parlamentarische Funktionen beschränkt“ ist. Der Landesrechnungshof bezieht sich hingegen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2000, nach dem Zulagen für stellvertretende Fraktionschefs und Geschäftsführer in Thüringen unrechtens waren. Das Urteil sei auf NRW zu übertragen.