Düsseldorf. Im Jahr 2013 musste NRW für mehr als 100.000 Kinder von Alleinerziehenden den Unterhalt vorstrecken, weil das zweite Elternteil nicht zahlte.
Säumige „Rabeneltern“, die keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen, werden für „Vater Staat“ zunehmend zum Problem. 2013 musste NRW für rund 108.000 Kinder von Alleinerziehenden Unterhaltsvorschuss zahlen, weil deren Partner nicht zahlte oder nicht zahlen konnte. Bundesweit muss der Steuerzahler jedes Jahr mit über 800 Millionen Euro in Vorleistung treten.
Allein aus der NRW-Landeskasse wurden nach Angaben des NRW-Familienministeriums im Vorjahr 102 Millionen Euro fällig. In NRW stieg die Quote der Kinder, für die Unterhaltsvorschuss gezahlt werden muss, 2013 auf 3,9 Prozent.
Wenn „Papa“ nicht zahlen kann, teilen sich Bund, Land und Kommunen die Kosten. Dabei tragen die Kommunen 53 Prozent des Vorschusses und Bund und Land den Rest. Das Problem: In NRW werden nur 14 Prozent der Vorschüsse später wieder eingetrieben. In Bayern und Baden-Württemberg sind dies mehr als 33 Prozent.
Wenn der „Rabenvater“ nicht zahlt, folgt nach einem Anschreiben das Mahnverfahren bis hin zur Gehaltspfändung. Nach Schätzung von Experten steigt der Anteil derer, die nicht zahlen können: 50 Prozent der Väter könnten aber Unterhalt zahlen, tauchen aber unter oder zahlen einfach nicht.
Anspruch für Kinder unter zwölf Jahren
Anspruch auf den staatlichen Vorschuss haben Kinder, die unter zwölf Jahre alt sind. Der Unterhaltsvorschuss wird maximal 72 Monate gezahlt. In der Antwort auf eine Anfrage der Linken teilte das Bundesfamilienministerium mit, dass „eine Anhebung der Altersgrenze oder des Höchstleistungszeitraum“ aus Haushaltsgründen zurzeit nicht vorgesehen ist.
Nach Ablauf der 72 Monate wird für die Kinder notfalls Hartz IV gezahlt. Forderungen, nach einer Anhebung der Altersgrenze von 12 auf 14 Jahre scheiterten bisher an den zusätzlichen Mehrkosten für Bund und Länder in Höhe von mindestens 230 Millionen Euro im Jahr.
Nur 50 Prozent erhalten vollständigen Unterhalt
Nach einer Repräsentativumfrage des Bundesfamilienministerium aus dem Jahr 2008 erhielten nur 50 Prozent der Alleinerziehenden Unterhaltszahlungen des Partners vollständig, 26 Prozent teilweise und 24 Prozent den zustehenden Unterhalt gar nicht. Der NRW-Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter kritisierte, dass der gesetzliche Unterhaltsvorschuss nach Abzug des Kindergeldes für Kinder bis zum 5.Lebensjahr (133 Euro im Monat) bis einschließlich 11.Lebensjahr (180 Euro) nicht ausreicht.