Berlin. . Wochenlang haben die Spezialisten der großen Koalition miteinander gerungen - nun sind sich die Spitzen von Union und SPD beim Rentenpaket einig. Spannend bleibt, wieviele Nein-Stimmen es aus der Union am Freitag gibt.

Das Rentenpaket der Großen Koalition ist komplett: Die Spitzen von Union und SPD bestätigten am Montag offiziell eine Stichtagsregelung für die abschlagsfreie Rente mit 63, die eine Frühverrentungswelle verhindern soll. Zugleich vereinbarte die Koalition erste Schritte zu einem flexiblere Ruhestandsbeginn: Wer die Rentenaltersgrenze erreicht hat, kann seinen Job freiwillig mit befristeten Verträgen fortsetzen, eine größere Reform soll folgen.

Kritiker in der Union besänftigt

Der Kompromiss stößt auch bei vielen Kritikern in der Unionsfraktion auf Wohlwollen, bei der Abstimmung am Freitag im Bundestag wird nur noch mit wenigen Nein-Stimmen aus der Koalition gerechnet. Damit kann das Paket vor allem mit Mütterrente und Rente mit 63 wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagte, die Reform sei „Anerkennung für viele Menschen, die viel geleistet haben“, und erleichtere zugleich flexiblere Übergänge in die Rente. Über zehn Millionen Männer und Frauen würden profitieren.

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Bei dem Zugeständnis an Kritiker in der Union handelt sich um den Einstieg in die „Flexi-Rente“, also die Abkehr von einem starren Rentenalter. Im Gesetz verankert wird die Möglichkeit, dass sich Arbeitgeber und -nehmer auf die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verständigen können, wenn der Beschäftigte die Regelaltersgrenze erreicht hat. Die Verträge sollen mehrfach verlängert werden können.

CDU-Mann Carsten Linnemann sagte, damit falle die entscheidende arbeitsrechtliche Hürde für die Weiterbeschäftigung im Rentenalter. Anders als bei der Teilrente wird während der Weiterbeschäftigung noch keine Rente bezogen, auch Sozialbeiträge sind weiter fällig.

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Kompromiss bei Arbeitslosigkeit

Zentrales Element des Kompromisses ist ein „rollierender Stichtag“ für die Rente mit 63: Für die 45 Beitragsjahre als Zugangsvoraussetzung werden zwar auch alle Zeiten von Alg-I-Bezug angerechnet, Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor dem Ruhestand wird dabei aber nicht berücksichtigt.

Damit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer schon mit 61 Jahren in die Arbeitslosigkeit wechseln, um dann mit 63 die abschlagsfreie Rente zu beziehen. Ausnahme: Wer durch Insolvenz oder Geschäftsaufgabe seines Arbeitgebers den Job verliert, kann Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren anrechnen lassen.