Berlin. Die neuen Vorwürfe gegen Ex-SPD-Politiker Edathy sind auch für die Untersuchung des Bundestags bedeutsam. Dort geht es darum, ob er gewarnt wurde — und ob die Warnung als Strafvereitelung gewertet werden muss. Wenn es nach den Grünen geht, nimmt der Ausschuss im Juni seine Arbeit auf.
Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Affäre um den ehemaligen SPD-Politiker Sebastian Edathy könnte nach Angaben der Grünen im Juni seine Arbeit aufnehmen. Die Formulierung des Untersuchungsauftrags stehe kurz vor dem Abschluss, sagte die Grünen-Obfrau Irene Mihalic der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montag). Sie hoffe auf eine Einigung im Bundestag in der zweiten Mai-Hälfte.
Edathy hatte wegen der Einleitung von Kinderpornografie-Ermittlungen gegen ihn sein Bundestagsmandat niedergelegt. Der Ausschuss soll unter anderem klären, ob er vorab gewarnt wurde und von wem. Der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte zurücktreten müssen, weil er die dienstlich erlangte Information über den Verdacht gegen Edathy an SPD-Chef Sigmar Gabriel weitergegeben hatte. Gabriel hatte weitere SPD-Spitzenleute informiert.
Edathy legt wegen Ermittlungen Verfassungsbeschwerde ein
Edathy hat wegen der Ermittlungen Verfassungsbeschwerde eingelegt, wie "Der Spiegel" am Wochenende unter Berufung auf seinen Anwalt meldete. Laut anderen Medienberichten vom Wochenende können die Ermittler inzwischen aber belegen, dass Edathy nicht nur Kinderbilder nicht strafbaren Inhalts gekauft hat, sondern von seinem Laptop auch auf strafbare Internetbilder und -filme zugegriffen wurde.
Dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag) sagte Mihalic, damit "kriegt der Untersuchungsausschuss neue Brisanz, weil wir nun möglicherweise über Strafvereitelung reden, wenn Edathy gewarnt worden ist". In der "FAZ" kündigte sie an, dass er vor den Ausschuss geladen werden soll. "Er hat öffentlich schon gesagt, dass er bereit ist, vor dem Untersuchungsausschuss auszusagen." Gemutmaßt wird, dass sich Edathy im Ausland aufhält. (dpa)