Düsseldorf/Berlin. Im Streit um die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots hat die rechstpopulistische Partei Pro NRW eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das Gericht entschied, dass die ARD den Film nicht ausstrahlen muss, weil er volksverhetzend sei. In dem Clip würden Ausländer per se als Straftäter dargestellt, hieß es.
Die ARD muss einen fremdenfeindlichen Wahlwerbespot der als rechtsextrem eingestuften Splitterpartei Pro NRW nicht ausstrahlen. Das urteilte das Berliner Verwaltungsgericht am Montag in einer Eilentscheidung. Pro NRW hatte gegen den Sender RBB geklagt, der bundesweit die Wahlwerbespots im Ersten koordiniert. Den Richtern zufolge erfüllt der Spot zur Europawahl den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Der Film enthalte die Aussage, dass Ausländer - vor allem Asylbewerber, Muslime und Roma - generell im Müll lebten und per se Straftäter seien, erläuterte ein Justizsprecher. Die Partei legte am Montag dem RBB einen veränderten Wahlkampfspot vor. Dieser sei rein rechtlich nicht zu beanstanden und werde deshalb gezeigt, sagte ein Sprecher des RBB. (dpa)