Hannover. Nach seinem Freispruch will Ex-Bundespräsident Christian Wulff in Hamburg eine Anwaltskanzlei eröffnen. Wulff bestätigte am Freitag, dass er künftig als selbstständiger Rechtsanwalt arbeiten werde. Damit kehrt der 54-Jährige in den Beruf zurück, den er vor seiner politischen Laufbahn ausübte.
Auf zu neuen Ufern an der Alster: Zwei Tage nach seinem Freispruch vor Gericht will Ex-Bundespräsident Christian Wulff in Hamburg seine eigene Anwaltskanzlei eröffnen. Nach dpa-Informationen wird er vom 1. März an als selbstständiger Rechtsanwalt arbeiten. Wulff bestätigte dies am Freitag auf Anfrage in Hannover.
Zeitgleich werde er auch wieder aktives Mitglied in der CDU seiner Heimatstadt Osnabrück. Wulffs Parteizugehörigkeit hatte seit dessen Wahl zum Bundespräsidenten am 30. Juni 2010 geruht. Alle anderslautenden Berichte über seine berufliche Zukunft seien falsch, betonte Wulff.
Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" wird Wulff seine Kanzlei in einem Bürogebäude unweit der Binnenalster in der Hamburger Innenstadt eröffnen. Zudem wolle Wulff auch weiterhin einen Tag in der Woche in seinem Berliner Büro arbeiten. Der 54-Jährige verfügt wie jeder ehemalige Präsident über ein Büro im Bundestag. Laut "Spiegel" plant Wulff zudem bereits Mitte März eine rund einwöchige Reise in die Türkei. Dort sei auch ein Treffen mit Staatspräsident Abdullah Gül geplant.
Wulff kehrt in seinen alten Beruf zurück
Wulff hatte bereits vor seiner politischen Karriere in einer Anwaltskanzlei gearbeitet. Er hatte von 1980 bis 1986 an der Universität Osnabrück Jura mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt studiert. Wulff war am Donnerstag in seinem Korruptionsprozess vom Landgericht Hannover frei gesprochen worden.
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Offen ist, ob er nach seinem Freispruch Entschädigung geltend macht. "Damit haben wir uns noch nicht beschäftigt", sagte Wulffs Verteidiger Michael Nagel der dpa. Entschädigt werden kann Wulff nur für materielle Schäden, die ihm im Zuge des Korruptionsverfahrens entstanden sind - etwa falls die Ermittler bei der Durchsuchung seines Hauses Dinge beschädigt haben sollten, wie ein Sprecher des Landgerichts Hannover erläuterte. Damit Zahlungen fließen, müsste Wulff einen Antrag nach dem Strafverfolgungsentschädigungsgesetz stellen.
Wulff wurde im Korruptionsverfahren freigesprochen
Die Staatsanwaltschaft hatte Wulff zur Last gelegt, als niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile im Amt angenommen zu haben. Von dem befreundeten Filmfinancier David Groenewold hatte er sich 2008 zu einem Oktoberfestbesuch einladen lassen und später für ein Projekt Groenewolds bei Siemens geworben. Nach Ansicht des Gerichts gab es für die Anschuldigungen aber keine hinreichenden Beweise. (dpa)