Düsseldorf. Im Streit über die Kosten des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung hat der Städte- und Gemeindebund der NRW-Landesregierung ein Ultimatum gestellt. Bis Montag müsse sich die Regierung verpflichten, den Kommunen sämtliche Kosten für den gemeinsamen Unterricht auszugleichen.

Im Streit um die Kostenübernahme für die schulische Inklusion stellen die Kommunen dem Land ein Ultimatum. Sollten sich SPD und Grüne bis kommenden Montag nicht bereit erklären, Personalkosten vor allem für Inklusionshelfer „dauerhaft“ zu übernehmen, will der Städte- und Gemeindebund vor dem Verfassungsgericht klagen. Das beschloss am Mittwoch das Präsidium.

Damit erhöht der Verband den Druck auf die Koalition und Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne), eine Einigung zu erzielen. Am 17. Februar tagt der Gesamtvorstand der drei kommunalen Spitzenverbände, um die laufenden Verhandlungen mit dem Land zu bewerten. Seit Monaten ist heftig umstritten, wer die Zusatzkosten für den gemeinsamen Unterricht mit behinderten Kindern übernimmt.

Belastung von 113 Millionen Euro

Basis der Gespräche ist das jüngste Gutachten des Essener Bildungsforschers Klaus Klemm, der eine Belastung von 113,5 Millionen Euro für die Kommunen bis zum Schuljahr 2016/17 errechnet hat. Der Streit dreht sich im Kern um die Frage, ob die Kosten „konnexitätsrelevant“ sind, also vom Land ersetzt werden müssen. SPD und Grüne wollen bisher offenbar 76 Millionen Euro für Umbaumaßnahmen wie Barrierefreiheit übernehmen.

„Jetzt kommt es darauf an, dass auch für die zusätzlichen Personalkosten, insbesondere der Inklusionshelfer, eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung durch das Land stattfindet“, sagte Städtebund-Präsident Roland Schäfer (SPD). Der gesamte Kostenblock fürs Personal macht laut Klemm 37,5 Millionen Euro aus. CDU und FDP warfen Löhrmann vor, bei der Inklusion „Chaos“ angerichtet zu haben.