Berlin. . Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will den Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft erleichtern. Künftig könnte schon ein deutscher Schulabschluss als Nachweis reichen. Die bislang gültige Optionspflicht für junge Menschen mit Migrationshintergrund soll die neue Regelung abgelöst werden.

Ausländerkinder sollen eine doppelte Staatsbürgerschaft behalten dürfen, wenn sie zur deutschen Geburtsurkunde ein weiteres Dokumente vorlegen können: Ein Abschlusszeugnis oder eine Bescheinigung der Meldebehörde, wonach sie „überwiegend“ in Deutschland aufgewachsen seien.

Das sieht der Gesetzentwurf vor, den Innenminister Thomas de Maizière (CDU) in dieser Woche auf den Weg bringen will. Mit dem nach seiner Ansicht handhabbaren und einfachen Vorschlag will er den Streit um den Doppelpass beilegen.

Bisher müssen sich Migrantenkinder im Alter zwischen 18 und 23 Jahren entweder für die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern oder für die deutsche entscheiden. Diesen Optionszwang wollen Union und SPD für alle aufheben, die in Deutschland geboren, aber auch aufgewachsen sind. Von der Regelung werden jedes Jahr schätzungsweise 40.000 Menschen profitieren. Tendenz: steigend.

Einige Details bleiben offen

Der Forderung von SPD-Ländern nach einer Übergangsregelung erteilte de Maizière eine Absage. „Wir brauchen da keine extra Regelung. Diejenigen, die zwischendurch ihre deutsche Staatsbürgerschaft durch Gesetz verloren haben, werden nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes rasch und unbürokratisch wieder eingebürgert“, erläuterte er.

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Einige Details ließ de Maizière indes offen, so etwa die Definition von „überwiegend“. Schon die Umsetzung des Begriffes „aufgewachsen“ sei nicht leicht hinzubekommen, räumte er ein. „Und das Gesetz soll schließlich befrieden und nicht durch mehr Bürokratie neuen Ärger hervorrufen“, sagte er.