Essen. . Rechtssuchende Bürger müssen immer länger auf ihr Urteil warten. Inzwischen dauert dies im Schnitt bis zu sechs Monate. Das gilt vor allem für Zivilverfahren, also zum Beispiel Miet-, Erbrechts- und Schadensersatzfälle. Grund ist offenbar ein drastischer Personalmangel an den Gerichten.
Rechtssuchende Bürger müssen immer länger auf ihr Urteil warten. Inzwischen dauert dies im Schnitt bis zu sechs Monate. Das gilt vor allem für Zivilverfahren, also zum Beispiel Miet-, Erbrechts- und Schadensersatzfälle. Die Dauer der Prozesse hat hier „seit 1995 kontinuierlich zugenommen“, obwohl die Zahl der Fälle zurückgeht, stellt das Statistische Bundesamt fest.
Die Ursache, offenbar ein drastischer Personalmangel an den Gerichten, wirkt sich zunehmend aus. Die Zahl der Richter ist seit dem Jahr 2000 bundesweit um vier Prozent gesunken. 85 Prozent der Richter und Staatsanwälte halten die Personalausstattung für „schlecht“, ergab eine Allensbach-Umfrage.
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Von bundesweit 2000 fehlenden Richter- und Staatsanwaltsstellen fallen 700 auf Nordrhein-Westfalen, errechnet der Richterbund. Das nordrhein-westfälische Justizministerium räumt Lücken ein. Sie würden aber zusehends geschlossen.
Anwälte spüren die Mängel zuerst. Der Vorsitzende des Düsseldorfer Anwaltsvereins, Christian Segbers, glaubt, es sei „schwieriger geworden, eine gerichtliche Entscheidung in akzeptabler Zeit zu erhalten“. Dies sei von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Vor allem seien Landgerichte betroffen.
Allgemeines Strafverfahren soll effektiver werden
Eine schnellere Erledigung der Fälle, die im zivilrechtlichen Verfahren mit dem so genannten „frühen ersten Termin“ möglich sei, werde weniger genutzt, sagte Segbers unserer Mediengruppe: „Bei einigen Landgerichten ist festzustellen, dass dieser frühe erste Termin nicht selten erst sechs bis neun Monate nach der Klageeinreichung stattfindet. Eine solche weite Terminierung ist meines Erachtens nicht mehr zu akzeptieren“. Auch seien Einzelrichter mittlerweile selbst dort der Regelfall, wo an Landgerichten eigentlich eine mit drei Berufsrichtern besetzte Kammer entscheiden müsse.
Dramatisch entwickelt sich die Lage in großen Wirtschaftsprozessen: Nur noch 24 Prozent der Staatsanwälte glauben, dass sie es „auf Augenhöhe“ mit den hoch spezialisierten Anwaltskanzleien aufnehmen können. Vor diesem Hintergrund verlangt auch Generalbundesanwalt Harald Range „vernünftige Anpassungen“ im Strafprozessrecht.
Die neue Bundesregierung will darauf eingehen. Bis zum Sommer sollen Experten Vorschläge machen, wie „das allgemeine Strafverfahren effektiver ausgestaltet werden kann“, hieß es in Berlin.