Düsseldorf. . Als erstes Bundesland will Bremen den Friedhofszwang für Urnen lockern. NRW hält nichts von solchen Plänen. Die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf lehnt die private Aufbewahrung einer Urne weiter ab. Nur eine Neuerung ist angedacht: Asche darf – nach Genehmigung – auf einem Friedhof verstreut werden.

In den Niederlanden ist es längst Praxis. In der Schweiz, Belgien und Frankreich auch. Dort dürfen Hinterbliebene Urnen mit Totenasche von Angehörigen zu Hause aufbewahren. Als erstes Bundesland will die rot-grüne Koalition in Bremen den Friedhofszwang für Urnen lockern.

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) lehnt eine Aufbewahrung der Urne im Wohnzimmer allerdings weiter ab. Die Ministerin will so auch verhindern, dass „Totenasche missbräuchlich verwendet und einfach entsorgt wird“.

Angehörige könnten sich die Kosten für die Beisetzung sparen

In NRW gibt es ein breites gesellschaftliches Bündnis für die Beibehaltung der Beisetzungspflicht für Totenasche. Kommunen, Kirchen und Bestatterverbände kritisieren, dass die Urne auf dem Kaminsims Totenruhe wie Menschenwürde verletzt.

Nicht nur der Städtetag äußert die Sorge, dass Angehörige allein aus Kostengründen auf die Beisetzung der Urne auf einem Friedhof verzichten könnten. Es geht auch ums Geld: Bei einer Lockerung des Bestattungsrechts bliebe manches gebührenpflichtige Urnengrab auf städtischen und kirchlichen Friedhöfen leer.

Steffens will Ruhestätten öffentlich zugänglich halten

Im Auftrag der Bürgerschaft will die rot-grüne Koalition in Bremen nun prüfen, ob Angehörige die Asche Verstorbener künftig für bis zu zwei Jahre nach Hause nehmen dürfen. Bremen reagiert damit auf die zunehmenden Leichen-Transporte in Nachbarländer wie die Niederlande, wo die Asche von Verstorbenen mitgenommen werden kann. Zwar ist das Überschreiten der deutschen Landesgrenze mit einer Urne nicht gestattet und wird als gesetzwidriger Verstoß geahndet. Da es keine „Urnen-Polizei“ gibt, bleibt ein Verstoß aber in der Regel folgenlos.

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Ministerin Steffens begründet das Festhalten am Friedhofszwang vor allem damit, dass die letzte Ruhestätte für trauernde Angehörige öffentlich zugänglich sein muss. Das aber könnte bei Familienstreitigkeiten wie Scheidungen, Geschwisterzwist oder nach einem Umzug unmöglich sein, wenn Hinterbliebene die Urne privat aufbewahren. Allerdings gibt es in NRW neben der Seebestattung der Urne schon heute eine Vielzahl von Beisetzungsmöglichkeiten der Totenasche. Dazu zählen Begräbniswälder („Friedwälder“). Auch kann Totenasche vielerorts urnenlos auf Friedhöfen verstreut werden.

Bremen argumentiert so: Trauer ist individuell

Der evangelische Theologe Bernd Kutschnerus lehnt die Bremer Lockerungspläne als würdelos ab. Auch ist aus Sicht der Kirchen nicht klar, wer eigentlich kontrollieren soll, ob eine Urne wirklich nach zwei Jahren ordnungsgemäß beigesetzt worden ist.

Die rot-grüne Koalition in Bremen begründet ihrem Antrag damit, dass „Trauer individuell ist“. Vor allem viele jüngere Menschen empfänden den Friedhofszwang als Bevormundung. Dazu gehöre auch die private Aufbewahrung der Urne. Eine Sperre wurde aber auch in Bremen eingebaut: Der Verstorbene muss zu Lebzeiten zugestimmt haben und zugleich muss eine Urnengrabstelle für später reserviert sein.

In NRW tritt 2014 ein neues Friedhofs- und Bestattungsgesetz in Kraft. Um Missbräuchen vorzubeugen, darf die Urne mit der Totenasche weiter nur zur unverzüglichen Beisetzung vom Krematorium ausgehändigt werden. Bei einer Verfügung des Toten kann die Asche auch auf einem Friedhof oder nach Genehmigung auf einem Privatgrundstück verstreut werden.