Düsseldorf. . Der Start des gemeinsamen Unterrichts mit Behinderten soll nicht durch Klagen erschwert werden. Diese Einigung zwischen der Landesregierung und den Kommunen soll nach SPD-Angaben kurz bevor stehen. Die SPD ist zuversichtlich, dass ein Kompromiss mit den kommunalen Spitzenverbänden zustande kommt.

Trotz des festgefahrenen Streits um die Folgekosten des gemeinsamen Unterrichts mit Behinderten (Inklusion) soll der geplante Start im Sommer 2014 nicht durch Klagen vor Gericht erschwert werden. Nach Angaben der SPD steht eine Vereinbarung mit den Städten unmittelbar bevor, im ersten Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes keine juristischen Schritte einzuleiten. Diese Zeit könnte genutzt werden, so Landtagsfraktionschef Norbert Römer, um gemeinsam nach einem Ausweg zu suchen.

Der Landtag soll den rot-grünen Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion spätestens im Oktober beschließen. Das Gesetz werde zum Schuljahr 2014/15 in Kraft treten, „so oder so“, sagte Römer. Damit wird für behinderte Kinder schrittweise der Rechtsanspruch umgesetzt, eine Regelschule zu besuchen.

Kommunalwahl könnte durch Verfassungsklage gestört werden

Er sei „sehr zuversichtlich“, dass ein Kompromiss mit den kommunalen Spitzenverbänden zustande kommt, so Römer. Der Klageweg bleibe ihnen auch nach einem Jahr offen, falls bis dahin keine Lösung gefunden wird.

Für SPD und Grüne wäre ein Zeitgewinn auch von Vorteil, weil die Kommunalwahlen im Mai 2014 nicht durch eine Verfassungsklage gestört würde.

Knackpunkt sind die Kosten für die Inklusion

Der Konflikt dreht sich um die Frage, wer die Kosten der Inklusion bezahlt. Nach einem Gutachten der Kommunalverbände werden Städte und Gemeinden bis 2020 zusätzlich mit einem dreistelligen Millionenbetrag belastet. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) dagegen hält die Berechnung für falsch. Außerdem sehen SPD und Grüne das Land rechtlich nicht in der Pflicht, den Kommunen die Kosten zu erstatten.

Im Schulausschuss gab es gestern keine Bewegung in der Sache. CDU, FDP und Piraten kritisierten den Gesetzentwurf und eine „Inklusion nach Kassenlage“ der Kommunen. Sylvia Löhrmann lehnte eine Rücknahme des Gesetzes ab.