Moskau. . Der Oberste Gerichtshof Russlands hat die Haftstrafe gegen den früheren Ölmagnaten und Regierungskritiker Michail Chodorkowski am Dienstag um zwei Monate verkürzt. Chodorkowski hatte Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt und zu Beginn der Verhandlung die Entlassung aus der Lagerhaft gefordert.

Russlands oberster Gerichtshof hat die elfjährige Gefängnisstrafe für den inhaftierten Ex-Ölmagnaten Michail Chodorkowski um zwei Monate reduziert. In der Berufungsverhandlung am Dienstag ging es um Geldwäsche- und Veruntreuungsvorwürfe gegen den Kreml-Kritiker, der seit 2003 hinter Gittern sitzt und nach Angaben der russischen Nachrichtenagentur Interfax nun im August 2014 wieder auf freien Fuß kommen soll. Chodorkowski selbst wurde während der Anhörung per Video aus seinem Straflager im hohen Norden Russlands zugeschaltet.

Die Anwälte von Chodorkowski und dessen ebenfalls verurteiltem Geschäftspartner Platon Lebedew erklärten, ihre Mandanten seien 2010 anhand konstruierter und unzulässiger Vorwürfe verurteilt worden. Chodorkowski bezeichnete die zuständigen Staatsanwälte und Ermittler in seiner Videoschalte als "Instrumente der russischen Innenpolitik". Sie hätten das Ansehen der Justiz "für eine neue Haftstrafe für einen Gegner der Behörden geopfert". Die Staatsanwaltschaft hatte das Gericht am Dienstag aufgefordert, die Haftstrafen nicht zu verkürzen.

Chodorkowski und Lebedew waren 2005 wegen Steuerhinterziehung erstmals zu Haftstrafen verurteilt worden. In einem weiteren Prozess wegen Betrugs wurden der Ex-Chef des inzwischen zerschlagenen Ölkonzerns Yukos und sein Geschäftspartner Ende 2010 noch einmal zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Ende 2012 verringerte ein Moskauer Gericht das Strafmaß für beide um zwei Jahre. Nach der neuerlichen Verringerung des Urteils von 2010 käme Lebedew nun im Mai 2014 und damit drei Monate vor Chodorkowski frei. (afp/reuters)