Straßburg/Moskau. Von einem „unfairen Prozess“ sprach der Europäischen Menschengerichtshof im Fall Chodorkowski – und verurteilten Russland wegen mehrerer Rechtsverletzungen. Eine politische Motivation erkannten die Richter jedoch nicht.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen des Vorgehens gegen den früheren Öl-Magnaten Michail Chodorkowski erneut verurteilt. Das Straßburger Gericht warf Russland am Donnerstag unter anderem einen „unfairen“ Prozess gegen Chodorkowski und dessen ebenfalls inhaftierten Geschäftspartner Platon Lebedew vor. Angeprangert wurde auch die Haft der beiden in sibirischen Gefangenenlagern.
Eine politische Motivation für den Prozess, die von vielen Kritikern unterstellt worden war, konnte das Gericht jedoch nicht erkennen. Ein Verstoß gegen Artikel 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention sei nicht festzustellen, entschied das Gericht am Donnerstag in Straßburg. Wegen mehrerer anderer Rechtsverletzungen sprachen die Richter dem seit 2003 inhaftierten Ex-Ölmagnaten eine Entschädigung in Höhe von 10 000 Euro zu.
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Chodorkowski wurde mehrfach verurteilt
2005 war der Geschäftsmann und erklärte Kreml-Kritiker Chodorkowski wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. In einem zweiten Prozess wegen Betrugs wurde er Ende 2010 noch einmal zu sechs Jahren Haft verurteilt. Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Donnerstag geht es um den ersten Prozess in den Jahren 2004 und 2005.
Bereits 2011 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland im Fall Chodorkowski verurteilt. Beweise für ein politisch motiviertes Verfahren sah das Gericht damals aber ebenfalls nicht. (dpa/afp)