Düsseldorf. . Ab dem 1. August haben Eltern von ein- oder zweijährigen Kindern einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs. Sollte das Kind keinen Krippenplatz erhalten, können Eltern Schadensersatz verlangen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema.

Zum 1. August greift der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Ein- und Zweijährige. Eltern, die keinen Betreuungsplatz finden, können vor dem Verwaltungsgericht auf einen Platz klagen. Die NRW-Landesregierung erwartet, dass die angenommene Bedarfsquote von 33 Prozent in den Kommunen landesweit erreicht wird. In Großstädten wird der Bedarf nach U3-Plätzen allerdings auf bis zu 60 Prozent geschätzt.

Reichen die Angebote für U3-Plätze nach dem Ausbauprogramm in NRW aus?

Ab August stehen in NRW 145.000 Plätze für Unter-Dreijährige zur Verfügung – 26 Prozent davon bei einer Tagesmutter. Der Betreuungsbedarf im städtischen und ländlichen Raum ist unterschiedlich. Auch wenn die Kommune für 33 Prozent der U3-Kinder einen Platz anbietet, können Eltern bei einem höheren Bedarf klagen. Wer nachweisen kann, dass er mangels Betreuungsplatz eine Stelle nicht antreten konnte, kann auf Schadensersatz klagen.

Erwartet NRW eine Klagewelle?

Nein. In Großstädten wie Münster, Aachen und Gelsenkirchen liegen keine Klagen vor. In Köln sind 14 Klagen anhängig, in Düsseldorf zehn bis 15. Sorge bereitet Rot-Grün ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, wonach Eltern auf Wunsch Anspruch auf einen Kita-Platz haben und nicht an eine Tagesmutter verwiesen werden können.

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Die Regierung hält Kita und Tagespflege dagegen für gleichwertig. Grünen-Expertin Asch erwartet, dass das OVG Münster auch das Kölner Urteil „einkassiert“, wonach der Betreuungsplatz nicht weiter als fünf Kilometer vom Wohnort entfernt liegen darf. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte zuvor 42 Minuten Wegezeit für zumutbar erklärt.

Welchen Anspruch auf Betreuung haben Eltern?

In der Regel werden Eltern Halbtagsplätze angeboten. Wer eine Übermittag-Betreuung benötigt oder als Schichtarbeiter sogar ein Übernacht-Angebot beansprucht, muss den erhöhten Bedarf nachweisen. Mehr als 45 Wochenstunden Betreuung in der Kita oder bei einer Tagesmutter sowie eine nächtliche externe Betreuung gelten allerdings bei Erziehungsexperten als nicht förderlich.

Wie groß sind die Kita-Gruppen?

Es gibt drei Gruppen: In der gemischten Gruppe mit bis zu sechs Kindern unter drei Jahren: dürfen 20 Kinder betreut werden. Für Gruppen mit Kindern unter drei Jahren gilt die Obergrenze 10 Kinder, für Gruppen mit Kindern über drei Jahren sind 25 Kinder erlaubt. Als einmalige Ausnahme darf im kommenden Betreuungsjahr 2013/14 jede Gruppe zwei Kinder mehr betreuen – das soll im Kindergartenjahr 2014/15 allerdings wieder vermieden werden.

Reicht die Zahl der Erzieher überhaupt aus?

Die Versorgung im ländlichen Raum ist nach Angaben der Koalition gewährleistet. Angesichts des starken Stadt-Land-Gefälles beim Ausbau gibt es aber einen regionalen Personalmangel. Vor allem an sozialen Brennpunkten großer Städte drohen Engpässe – auch wegen des höheren Bedarfs an gezielter Sprachförderung.

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Was muss eine Tagesmutter an Qualifikation nachweisen?

Tagesmütter müssen eine 160-Stunden-Grundqualifizierung absolvieren und benötigen eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Sie dürfen fünf Kinder betreuen.

FDP und einzelne Kommunen haben eine Aufteilung von Kita-Plätzen auf zwei Kinder vorgeschlagen, weil nicht jedes Kind die Obergrenze von 45 Wochenstunden ausschöpft. Wird das genehmigt?

Nein. Rot-Grün lehnt eine „Taubenschlag-Pädagogik“ ab. Bisher hat aber kein Träger in NRW ein „Platz-Sharing“ beantragt.

Alternativ zum Kita-Platz können Eltern ein Betreuungsgeld für Ein- und Zweijährige beantragen. Gibt es dafür Bedarf?

Die Kommunalen Spitzenverbände rechnen für 2014 mit knapp 100.000 Anträgen in NRW. Ab August 2013 können 100 Euro monatlich, ab August 2014 dann 150 Euro Betreuungsgeld monatlich beantragt werden.

Was kostet ein U3-Platz in einer der landesweit 9400 Kitas?

Durchschnittlich fallen Kosten von 9800 Euro im Jahr pro Platz an.

Reicht der Ausbau, wenn in den nächsten Jahren die Geburtenzahlen weiter sinken?

Experten erwarten, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen mit dem Angebot steigen wird. Mit dem Bund-Länder-Programm wird der Ausbau forciert: 2013 erreichen die NRW-Ausgaben für die Kindertagesbetreuung 1,73 Milliarden Euro.